Cinerenta: Insolvenzplan bei Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wäre wünschenswert
Starke Verwaltung unterbricht alle Gerichtsverfahren
(News4Press.com) - Bremen, den 05. August 2010 - Am 05. August 2010 ist in dem vorläufigen Insolvenzverfahren die vorläufige starke Verwaltung bei der Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Treuhänder von Filmfondsbeteiligungen der Cinerenta) vom Amtsgericht München eingerichtet worden. Die starke Verwaltung unterbricht alle Gerichtsverfahren nach § 240 ZPO. Die Unterbrechung aller laufenden Prozesse findet statt, obwohl das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden ist. Davon betroffen sind mehrere 100 Zivilverfahren in mehreren Instanzen in München.
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird, ist noch nicht entschieden.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war gestellt worden, weil die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (HDI-Gerling) der Gesellschaft die Haftpflicht deckung entzogen hatte. Bei den obsiegenden Klagen hatte die Versicherung zur Abwehr der Zwangsvollstreckungen Bürgschaften geleistet.
Zahlreiche Fragen des Versicherers, aber auch Gesichtspunkte des Insolvenzrechts erfordern eine spezielle Regelung. Grundsätzlich ist das Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung einschlägig. Dieses führt zu einem automatischen Erlöschen des Versicherungsschutzes, wenn der Insolvenzverwalter eine Forderung anerkennt. Dieses klingt irgendwie pervers, stellt allerdings nur eine erste Hürde dar. Denn die Forderungen der Gläubiger stellen sowohl reine Insolvenzforderungen als auch Ansprüche aus abgesondertem Recht dar. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz in der Fassung vom 1.1.2008 gelten wiederum andere Spezialregelungen.
Der Hebel zur Lösung liegt im Insolvenzplan mit einer Integration des Haftpflichtversicherers. Er könnte Asymmetrien einzelner Gläubigergruppen weitestgehend ausschließen.
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.