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Cinerenta: Infos 01724107745

Im extremsten Fall drohen den Fonds-Anlegern Steuernachzahlungen von 175 Mio. Euro wegen Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht - Verjährung Ende 2009

(News4Press.com) Bremen, den 21.10.2009 - Die Info-Veranstaltung der Cinerenta-Fonds-Anleger am 20. März 2009 in Hamburg im Steigenberger Hotel wurde von circa 300 Interessenten besucht. Es liegt eine Mitteilung der Finanzverwaltung aus München vom 16.10.2009 vor, demzufolge die Cinerenta-Fonds dem § 2 b Einkommensteuergesetz unterfallen sollen. Es handelt sich hierbei um eine Alt-Vorschrift, die allerdings für die Cinerenta-Fonds gelte.

Das bedeutet leider, dass es sich bei den Cinerenta-Gesellschaften um Verlustzuweisungsgesellschaften handeln soll. Verluste aus diesen Gesellschaften können nur mit Gewinnen aus Verlustzuweisungsgesellschaft verrechnet werden können und nicht mit eigenen Einkünften. Hierzu liegen entsprechende Bescheide des Betriebsstättenfinanzamtes vor, wofür die sofortige Vollziehung angeordnet worden war. Nach zwischenzeitlichen Gesprächen mit der Finanzverwaltung wurden diese Bescheide allerdings ausgesetzt. Das heißt, dass die Einkommensteuerbescheide der Anleger noch nicht sofort geändert werden. Alles bleibt erst einmal so, wie es ist.

Im extremen Falle, wenn sich das Finanzamt in vollem Umfang durchsetzen sollte, ist mit Nachzahlungen von 55 % bis 80 % der bisherigen Einlage plus 6 % Zinsen auf den anerkannten Teil zu rechnen.

Derzeit laufen permanent die Betriebsprüfungen. Es kann ferner befürchtet werden, dass nicht alle Betriebskosten in den jeweiligen Wirtschaftsjahren anerkannt werden. Auch hier ist mit weiteren Nachzahlungen zu rechnen, und zwar in dem gesonderten Rahmen von 1,6 % - 40 % der Anlage. Dieses geschieht im Rahmen der Einzelfeststellung. Jedes Jahr wird einzeln betrachtet. Dieses kann dazu führen, dass letztlich eine Verrechnung mit anderen Verlusten vorgenommen wird. Streitig zwischen den Finanzbehörden ist die Frage der Zuweisung von Verlusten und Gewinnen auf die einzelnen Fondsgesellschaften. Die bei den Cinerenta-Fonds aufgeworfenen Fragen von der Art der Zuweisung von den Verlusten und Gewinnen in die verschiedenen Richtungen haben eine Pilotfunktion für die Beurteilung von Widersprüchen bei sämtlichen geschlossenen Fonds.

Auf eine Steuernachzahlung von 175.000.000 € wird sich die Nachzahlung insgesamt errechnen, wenn sich die Sicht der Finanzbehörden in vollem Umfang vor dem Bundesfinanzhof durchsetzt.

Eine Gewinnerzielungsabsicht wird auf der Produktionsebene und auf der Ebene der Anleger vom Finanzamt zum Glück bejaht, sie wird leider verneint auf der Ebene der Fonds-KGs.

Bei allen fünf Fonds sollen Rechtsmittel gegen die Bescheide des Finanzamts eingelegt werden.

Die früheren Geschäftsführer der Cinerenta-Fonds waren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, weil sie Verträge steuerlich zurückdatiert hätten.

Bei den Cinerenta-Fonds lief mit dem Finanzamt alles jahrelang in schönster Harmonie. Gewisse Einzelfragen waren zwar immer wieder aufgetaucht, diese konnten aber stets einvernehmlich gelöst werden.

Interessenten können sich in den steuerrechtlichen Angelegenheiten durch die Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, qualifiziert beraten und vertreten lassen, Tel. 01724107745. Die Kanzlei führt zudem zahlreiche Verfahren von Cinerenta-Anlegern und in anderen Fondsangelegenheiten. Siehe auch den letzten Bericht: http://www.news4press.com/Cinerenta-Gewinnerzielungsabsicht-strittig-N_500603.html

In vielen Fällen endigen Schadensersatzansprüche 2009. Sie sollten rechtzeitig gehemmt werden.


Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.

Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen
RA Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421/321121  
Fax:0421/18944
segelken@anwalt-a.de
www.anwalt-a.de

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