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Cinerenta-Filmfonds: - Infos 01724107745 - Ansprüche nicht verjährt
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Cinerenta-Filmfonds: - Infos 01724107745 - Ansprüche nicht verjährt

BGH-Urteil vom 29.05.2008, Az.: BGH III ZR 59/07



(News4Press.com)- Bremen, den 10.07.08 - Durch das BGH-Urteil vom 29.05.208, Az. III ZR 59/07 erfahren die Finanzwerte aus den Cinerenta-Filmfonds-Anlagen infolge Titulierung einen Wert, wenn auch nicht in voller Höhe. Denn im Regelfall verdoppelt sich eine risikolose Kapitalanlage alle 10 Jahre mit Zinseszinseffekten.

(1) Die Treuhandkommanditistin Contor (ist gegen Schäden versichert) hätte die Anleger vor ihrem Beitritt nach dem obigen BGH-Urteil vom 29.05.2008, Az.: BGH III ZR 59/07, darüber informieren müssen, dass an das Vertriebsunternehmen entgegen dem Prospekt verdeckte Innenprovisionen in Höhe von 20 % der Beteiligungssumme fließen sollten, da ihr dieser Umstand selbst bekannt war. Die Entscheidung gilt für Anleger sämtlicher Cinerenta-Filmfonds (I-V).

(2) Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die Contor wegen der mangelhaften Aufklärung über die Zahlung der Innenprovisionen sind keinesfalls verjährt: Zum einen bestand bei den Anlegern bislang keine die Verjährung in Gang setzende Kenntnis von den Zahlungen der höheren Provisionen und zum anderen ist die spezielle Verjährungsbestimmung in § 14 Abs. 3 Satz 1 des Treuhandvertrages wegen Verstoßes gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.

(3) Nach einem Rundschreiben der Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an die Anleger der Cinerenta V hat die Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt bei Cinerenta V zu einer (vorläufigen) Anerkennung von lediglich ca. 34 % des ursprünglich erklärten Verlustes geführt. Der verbleibende Teil des ursprünglich erklärten Verlustes solle sich nach Auffassung der Betriebsprüfung erst in nachfolgenden Veranlagungsjahren auswirken.

(4) Interessenten können sich durch die Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten lassen, die auch zahlreiche Verfahren mit Erfolgsaussichten führen. Die rechtlichen Anforderungen an ein obsiegendes Urteil sind allerdings vom BGH hoch angesetzt.


Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.



Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421/321121  
Fax:0421/18944
segelken@anwalt-a.de













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