Portal für Pressemeldungen Meldungen bewerten Kostenfrei publizieren

Artikel    Mitglieder    Web Recherche
 
Artikel    Mitglieder    Web Recherche
 

Home |  Wirtschaft |  Computer |  Sport |  Kultur/Reisen |  Vermischtes
Autor/Pressekontakt  |  Druckansicht  |  Senden  |  Bookmark  |  Beanstanden


Beluga Shipping Insolvenz: Unter exotischen Bedingungen könnten Schiffsgläubigerrechte durch die Hypothekengläubiger abgelöst werden
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte nicht bei News4Press)

Beluga Shipping Insolvenz: Unter exotischen Bedingungen könnten Schiffsgläubigerrechte durch die Hypothekengläubiger abgelöst werden

(News4Press.com) Bremen, den 30.03.2011. Die „Beluga Mumbai“ wurde offenbar wegen ausstehender Zahlungen in Indonesien an die Kette gelegt (Weserkurier vom 30.03.2011). Gläubiger einschließlich der Anleger können prüfen lassen, ob sie auch dort eigene Forderungen im Rahmen der dortigen Versteigerungen oder Auslösung anmelden sollten. Die Bedingungen sind eher exotisch. Liegen unerlaubte Handlungen vor, wie dieses bei einem Verschweigen der Kickbacks beim dem Erwerb von Kommanditanteilen seit 1990 bejaht werden könnten, ist ein gesetzliches Pfandrecht an den Schiffen und Schwesternschiffen bei Vorliegen der sonstigen Umstände erkennbar.

Maßgeblich ist folgender Grundsatz: Für die Entstehung von Schiffsgläubigerforderungen gilt das Recht am Ort der Entstehung, für Reihenfolge und Rang gilt das Recht am Ort der Versteigerung. Die praktische Lösung sieht dann im Regelfall so aus, dass die Schiffsgläubigerrechte durch die Hypothekengläubiger abgelöst werden durch Auszahlung.

Grundlage des Seearrestes ist u.a. das Internationale Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über den Arrest in Seeschiffe. Hiernach kann auch ein Schwesternschiff mit Beschlag belegt werden, wenn der Eigentümer persönlich oder das Schwesternschiff dinglich für die Seeforderung haftet.

Bei dem so genannten Schwesternschiffarrest werden fünf Fallgruppen unterschieden. Der Schwesterschiffsarrest erfasst u.a. die Möglichkeit der Arrestierung eines weiteren Schiffes desselben Eigentümers. Möglich ist ebenfalls die Arrestierung eines Schiffes, welches im Eigentum einer Schwestergesellschaft des Schuldners steht. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse, die gerade wegen der Vertragsanfechtungen in der Insolvenz möglich sind, sollen der Theorie nach nicht zu Lasten des dinglich privilegierten Gläubigers gehen. Je nach Umständen können auch die Kleinanleger und Kommanditisten zu den privilegierten Gläubigern zu rechnen sein.

In Deutschland ist die Arrestlogistik wenig entwickelt. Es fehlt an Liegekapazitäten. Beliebte Arrestländer sind die Niederlande, Singapur, Hongkong, Zypern, Malta, Großbritannien und Südafrika.

Die Schiffsarrestierungen sind in Südafrika ein wichtiger Wirtschaftszweig. In Südafrika gibt es gute Chancen, ein Schwesterschiff zu arrestieren. Es soll dort ausreichen, wenn die Schiffe die gleichen Schornsteine haben. Einzelheiten sind auf der Homepage des Sheriffs von Kapstadt ersehbar.

Für deutsche Gläubiger empfiehlt sich ein Arrest in den Niederlanden. Die Website-Angebote der dortigen Kollegen bestätigen eine gute Logistik. Im Hafen von Rotterdam gibt es ein eigenes Hafenbecken für Schiffsarreste. Der Schiffsarrest ist dort einfach, kostengünstig und schnell. Ein Arrestgrund ist nicht notwendig. Die Hinterlegung von Sicherheiten ist nicht erforderlich. Der Arrestgläubiger haftet bei einem unrechtmäßigen Arrest nur bei Verschulden.



Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.

Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421 < / > 321121  
Fax:0421 < / > 18944
segelken@anwalt-a.de








Solar Millennium: Erste Prospekthaftungsfrist endet am 29.04.2012

SIAG Schaaf Interessengemeinschaft

Solar Millennium Interessensgemeinschaft - Insolvenzanmeldungen

Solar Millennium Interessensgemeinschaft: Zur geplanten Solarkraftanlage Blythe, Kalifornien

Interessensgemeinschaft Solar Millennium – Schuldverschreibung komplexes "Produkt"

Solar Millennium Invest AG – Absicherung durch EAEG möglich

Solar Millennium AG – unverkrampft neue Wege sehen

Solar Millennium AG – Zur Frage des gemeinsamen Vertreters

Interessensgemeinschaft Solar Millennium AG - Gerichtsstand in Bremen

Interessensgemeinschaft Solar Millennium AG
Alle Meldungen
Autor:

RSS
Media-Center
www.anwalt-a.de



Datenschutzbestimmung
Google-Werbung







/ Datenschutz

Valid XHTML 1.0 Transitional