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Bei mittelbarer Beteiligung an derivativen Einbettungen ist die MiFID unanwendbar

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2008



(News4Press.com)- Bremen, den 09.05.08 - Inhaltsverzeichnis

1) Finanzterminbörsengründung ohne Genehmigung möglich?
2) Leitsatz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
3) MiFID hat den europäischen Belastungstest nicht bestanden?
4) Graumarktfälle betroffen
5) Nach amerikanischem Recht besteht Genehmigungspflicht
6) Warnung, die Folgerungen aus dem Urteil wörtlich zu nehmen!

1) Finanzterminbörsengründung ohne Genehmigung möglich?
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2008 – BVerwG 6 C 11.07 u. 6 C 12.07 (betreffend die GAMAG – German Asset Managers AG) ist die Begebung von Zertifikaten an das interessierte Publikum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf Finanzinstrumente wie Aktien, Aktienderivate, Währungsoptionen und Währungsfutures nicht genehmigungspflichtig. Danach kann im Grunde neuerdings nach zehnjährigem Verbot jedermann wieder eine Terminhandelsbörse ohne amtliche Genehmigung eröffnen, wenn die vertraglichen Programmatiken auf mittelbare Beteiligung über Zertifikate bzw. andere Rechnungsgrößen fokussiert sind. Es ist die Konstitution von vor März 1998 hergestellt.

2) Leitsatz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
In dem Leitsatz des Urteils heißt es: „Begibt ein Unternehmen gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum und legt die eingenommenen Gelder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien, Aktienderivaten, Währungsoptionen und Währungsfutures an, aus denen der Index für den Rücknahmewert des Zertifikates ermittelt wird, liegt keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte vor, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft.“ Soweit die neue Formel des Bundesverwaltungsgerichts. Die gehandelten Finanztermin- und Hebelprodukte müssen danach lediglich auf ein Zertifikat, einen KG-Anteil oder auf eine andere mittelbare Berechnungsgröße verschmolzen werden, um sich allen bisherigen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Kreditwesengesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz und weiteren Schutznormen zu entziehen, insbesondere den jährlichen amtlichen Prüfungen und BaFin-Kontrollen. Eine Einlagensicherung entfällt danach ebenso wie eine Haftpflichtversicherung für Verluste.

3) MiFID hat den europäischen Belastungstest nicht bestanden?
Das Bundesverwaltungsgericht setzte sich in dem Urteil auch gleich mit der neuen MiFID zum 01.11.07 auseinander und stellte fest, dass diese für mittelbare Finanzkonstruktionen bei derivativen Einbettungen nicht gelte. Damit ist die MiFID, das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz sowie weitere Möglichkeiten der kostenfreien Realisierung von Entschädigungen für den Derivatemarkt unanwendbar, sofern den Hebelprodukten eine weitere mittelnde Berechnungseinheit vorgeschaltet wird. Es ist nur das Verkaufsprospektgesetz und das Wertpapierprospektgesetz anwendbar, wozu in dem Urteil allerdings nicht Stellung genommen wird.

4) Graumarktfälle betroffen
Diese Entscheidung trifft zahlreiche ehemalige Graumarktunternehmen wie die MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I, die F & P AG, Kassel wie auch die Phoenix Kapitaldienst GmbH.

5) Nach amerikanischen Recht besteht Genehmigungspflicht
Nach amerikanischem Recht allerdings bleiben derartige linguistisch umgeformte Umgehungsgeschäfte genehmigungs-, kontroll-, und versicherungspflichtig. Es kommt nicht auf die Art der formellen Umgehung, sondern auf das hohe materielle Risiko an. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde eine Verfügung der BaFin aufgehoben, die den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt hatte.

6) Warnung, die Folgerungen aus dem Urteil wörtlich zu nehmen!
Da folglich Zweifel begründet sind, ist es erforderlich, vor der Entfaltung von wertpapierhandelsrechtlichen Aktivitäten die fachliche Auffassung der BaFin einzuholen.



Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.



Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421 < / > 321121  
Fax:0421 < / > 18944
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