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Banken müssen Steuerhinterzieher entschädigen

Juristen frohlocken und freuen sich auf die Klagen der Steuerhinterzieher • Steigende Versicherungsprämien für Vermögensschäden werden kommen • Vorsicht: Kein Rechtsschutz bei Betrug

(News4Press.com) GERICHTSURTEIL bestätigt: Bank muss Steuerhinterzieher entschädigen •

Das hat Feuer: Urteil für Steuerhinterzieher im Fürstentum Liechtenstein: Ein Gericht hat die Tochtergesellschaft der LGT-Bank verurteilt, einen deutschen Steuersünder zu entschädigen – weil die Bank ihn nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl der Kundendaten informiert hatte. Nun soll ihm die Bank 7,3 Millionen Euro Regress zahlen.

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Vermögensverwaltungsbank LGT ist einem Zeitungsbericht zufolge zu einer Regresszahlung an einen deutschen Steuersünder in Höhe von 7,3 Millionen Euro verurteilt worden. Das fürstliche Landgericht in Vaduz befand, dass die ehemalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät über den Diebstahl seiner Kundendaten informiert hatte.

Ein früherer Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft hatte die CD, die unter anderem die Datensätze mehrerer hundert Bundesbürger enthielt, für 4,5 Millionen Euro an den deutschen BND verkauft. Dies führte später unter anderem dazu, dass der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel der Steuerhinterziehung überführt wurde und verurteilt werden konnte. Nun kann auch Zumwinkel auf Regress klagen.

Das Urteil hilft den Betrügern sich schadlos zu halten. Die Betrüger argumentieren demnach, dass sie sich selbst beim deutschen Fiskus hätten anzeigen können, wenn sie rechtzeitig vom Datendiebstahl bei der LGT erfahren hätten.

Die Rechtsnachfolgerin der LGT Treuhand, Fiduco Treuhand AG, hat Berufung angekündigt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss noch über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Verwendung der gestohlenen Daten entscheiden. Es bleibt also spannend.



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Nec lusisse pudet, sed non incidere ludum.
Man muss sich nicht dafür schämen zu spielen, aber wenn man das Spiel nicht beendet.

Nec vero imperia expetenda ac potius aut non accipienda interdum aut deponenda non numquam.
Führungsämter sind nicht erstrebenswert man sollte sie manchmal nicht annehmen oder niederlegen.

MIKE BOHM

hauptstadtbuero@ymail.com
 

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