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BGH hat erstmals eine Bank in Graumarktangelegenheiten verurteilt
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen)

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BGH hat erstmals eine Bank in Graumarktangelegenheiten verurteilt

Der Sieg der VIP-Kläger ist ein Sieg aller Graumarktgeschädigten



(News4Press.com) - Bremen, den 26.02.2009 -

1) Der Sieg der VIP-Kläger ist Sieg aller Graumarktgeschädigten
2) Cinerenta: Klagen sind jetzt fast ohne Risiko
3) Royal Bank of Scotland: Interessensbündelung sinnvoll
4) Phoenix-Kapitaldienst: Hebung d. rechtlichen Niveaus beschleunigt Abwicklung

1) VIP 3 und 4: Die Verurteilung der Commerzbank in den Medienfondsangelegenheiten wegen Verschweigens von Kick-backs (siehe Beschlüsse des XI. Senates des BGH vom 17.02.2009, Az.: XI ZR 184/08, und vom 20.01.2009, XI 510/07, in Sachen VIP 3 und VIP 4 - erstinstanzlich waren hunderte von Schadensersatzklagen abgewiesen worden) stellt eine bislang nicht zur Kenntnis genommene Zäsur in der BGH-Rechtsprechung dar. Erstmals wurde vom Bundesgerichtshof in Graumarktangelegenheiten damit eine Bank verurteilt. Der Sieg der VIP-Kläger ist ein Sieg aller Graumarktopfer - auch der Geschädigten der Lehman-Zertifikate.

Damit hat der BGH die Kick-back-Rechtsprechung, die ursprünglich nur für genehmigungspflichtige Produkte nach § 1 KWG galt, auch auf Unternehmens- und Fondsbeteiligungen ausgedehnt, für die als einzige öffentlich-rechtliche Vorgabe die Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospektgesetz vom 01.07.2005 gilt. Zur Rechtslage bis zum 17.01.2009: http://www.news4press.com/Label/Presse.asp?Mitglieder_ID=2799&Mitteilungs_ID=419862

2) Cinerenta-Filmfonds - Kurzbericht über die mündliche Verhandlung vor dem OLG München vom 17.02.09: Gegenstand dieser Verhandlung waren insgesamt 14 Verfahren. Am 12.02.2009 hatte beim III. Senat des BGH eine Anhörung in zwei Fällen der gleichen Angelegenheit stattgefunden (Az: III ZR 90/08 und 119/08). Sie waren zuvor ebenfalls vor dem 18. Senat des OLG München verhandelt worden.

Nach den Angaben sollen sich aus der Begründung des BGH genauere Informationen zu noch ungeklärten Fragen ergeben, so zum Beispiel zur Aberkennung der steuerlichen Verlustzuweisung. Nach Auffassung des BGHs sollen diese nicht ersatzfähig sein.

Auch zu den Problemen der geleisteten Vertriebspositionen wurde eine Erörterung vorgenommen. Demnach obliegt dem Kläger die Beweislast für die Höhe der gezahlten Vertriebsprovisionen. An diese Beweis- und Darlegungslast dürfen jedoch keine zu großen Anforderungen gelegt werden. Es soll zunächst die BGH-Entscheidung abgewartet werden. Aber: Trotz der günstigen BGH-Rechtsprechung stellt die Durchsetzung jedes Anspruches hohe Anforderungen.

3) Royal Bank of Scotland: Die Royal Bank of Scotland verlor im vergangenen Jahr umgerechnet 24,1 Milliarden Pfund (26,9 Milliarden Euro), wie das Institut am 26.02.09 mitteilte. Die mittlerweile verstaatlichte Großbank kündigte zudem an, faule Wertpapiere im Volumen von 325 Milliarden Pfund (363 Milliarden Euro) auf Kosten der Steuerzahler gegen Zahlungsausfall versichern zu wollen. Zertifikateinhaber sollten die eigenen Interessen forciert bündeln, Tel.: 01724107745.

4) Phoenix-Kapitaldienst GmbH: Über die Rechtmäßigkeit des Insolvenzplanes ist vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden worden. Das Landgericht Frankfurt a.M. hatte den Insolvenzplan für unwirksam erklärt, da dieser nur eine Teilerledigung vorsehe. Erforderlich sei eine Gesamterledigung. Der Bundesgerichtshof hat den Insolvenzplan ebenfalls mit Beschluss vom 05.02.2009 - Az.: IX ZB 230/07 - verworfen, da die Berechnungsmodalitäten nicht im Insolvenzplan festgelegt werden könnten. Was tun? Es ist jetzt eine rasche einzelfallbezogene Entscheidung erforderlich.

Das Bundesfinanzministerium hatte am 12. Dezember 2008 einen Kredit in Höhe von 128 Mio. Euro an die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin verfügt. Damit ist diese Einrichtung in der Lage, weitere Entschädigungszahlungen an die Anleger zu leisten. Die Entschädigungszahlungen werden derzeit von der EdW organisiert. Namens der Mandantschaft der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, sagen wir besten Dank für die finanzielle Hilfe.

Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.



Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421/321121  
Fax:0421/18944
segelken@anwalt-a.de














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