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Ausschluß des NPD-Abgeordneten Borrmann war verfassungswidrig

Unter dem Regiment von Sylvia Bretschneider hat sich das Landtagspräsidium im Schweriner Schloß quasi zu einer Präsidialdikatur entwickelt.

Das Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern stellte in seinem heutigen Urteil fest, daß der Ausschluß des NPD-Abgeordneten Raimund Borrmann diesen in seinen „gesicherten Abgeordnetenrechten“ verletzt habe und damit verfassungswidrig sei. Borrmann hatte im Oktober 2007 seine Rede zum Thema Zwangsadoptionen in der DDR mit einen Zitat von Hildegard von Bingen – „Stimme des Blutes – begonnen.

Mit dem Urteil, so Borrmann, zeigten sich endlich erste Risse in der Präsidialdiktatur des Landtages:

"Insbesondere unter dem Regiment von Sylvia Bretschneider hat sich das Landtagspräsidium im Schweriner Schloß quasi zu einer Präsidialdikatur entwickelt. Die korrekte und neutrale Leitung der Sitzung wird insbesondere von Frau Bretschneider zur politischen Einflußnahme mißbraucht.

Ordnungsmaßnahmen sollen die frei gewählte nationale Opposition daran hindern, ihr Mandat auszuüben. Aber nicht nur der Landtag hat sich mit diesem Urteil blamiert, sondern auch die Abgeordneten der Systemparteien, die Einsprüche der NPD-Abgeordneten stets niederstimmen.

Wir sehen uns durch dieses Urteil bestärkt. Die NPD-Fraktion wird sich als Stimme des Volkes im Parlament auch weiterhin keinen Maulkorb verpassen lassen. Die ersten Risse in der Schweriner Präsidialdikatur werden sichtbar. Wir werden daran arbeiten, daß die scheindemokratische Fassade dieses System bald ganz in sich zusammenfällt."

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