Portal für Pressemeldungen Meldungen bewerten Kostenfrei publizieren

Artikel    Mitglieder    Web Recherche
 
Artikel    Mitglieder    Web Recherche
 

  Wirtschaft |  Computer |  Sport |  Kultur/Reisen |  Vermischtes
Autor/Pressekontakt  |  Druckansicht  |  Senden  |  Bookmark  |  Beanstanden


Auslegungsänderung beim Finanzkommissionsgeschäft
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken)

Autor:

RSS
Media-Center
www.anwalt-a.de

Auslegungsänderung beim Finanzkommissionsgeschäft

Geplanter Neubegriff lautet „Effektengeschäft“



(News4Press.com)- Bremen, den 03.08.08 - Verliert eine Bundesbehörde vor dem Verwaltungsgericht, überrascht eine folgende Gesetzesänderung nicht. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2008 – BVerwG 6 C 11.07 u. 6 C 12.07 (betreffend die GAMAG – German Asset Managers AG) ist die MiFID (Markets in Financial Instrumente Directive, deutsch: Finanzmarktrichtlinie - mit Umsetzungswirkung zum 01.11.07 d.d. FRUG etc.) bei mittelbaren Beteiligungen an derivativen Einbettungen – entgegen der Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - nicht anwendbar, weil hier die Struktur des Finanzkommissionsgeschäft (eine Verschlüsselung aus dem Rechtsbegriff „Kommissionsgeschäft“ aus dem HGB und dem vorgehängten Begriff „Finanz“) nicht vorliege. In einem bestehenden Gesetzentwurf wurde der Begriff des „Finanzkommissionsgeschäfts“ durch das Wort „Effektengeschäft“ ersetzt. Mit dieser Bereinigung soll auch die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen Bankgeschäfts erfüllen. Bislang war nur die bloße Vermittlung von Zertifikaten als Bankgeschäft genehmigungspflichtig, nicht die Eigenemission. Graumarktfälle wie beim Emissionshaus European Energy Consult Holding (EECH), der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG, der DM Beteiligungen AG und der First Real Estate (FRE) mit Verlusten von ca. 500 Mio. Euro sowie der Securenta AG (Göttinger Gruppe - Schaden 1,5 Mrd. Euro) hatten Erkenntnisse von Bedeutung vermittelt. Geschlossene Fonds, die Zertifikate und etwa Genussrechte verhandeln, sind daher von dieser Schutzmaßnahme ebenfalls betroffen. Die geplante Neuregelung belichtet die Gründe der Graumarktschäden und erleichtert erfreulicherweise die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne von § 32 KWG ohne extrem aufwändige Erkenntnisverfahren. Die Gesetzesplanung wird teils mit Freude, teils mit Schrecken zur Kenntnis genommen. Gemeint gewesen war zunächst nämlich, dass eine Gesetzesänderung wegen fehlender Rechtslücke nicht erforderlich sei. Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken (Kapitalanlagerecht) gehen davon aus, dass noch laufende Schneeballvehikel, in denen Neugläubiger die Altgläubiger auszahlen, wegen der Kontrolle kollabieren müssten.


Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.



Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195  Bremen 
Tel:0421/321121  
Fax:0421/18944
segelken@anwalt-a.de



Bookmark Buttons



Lehman Brothers: Kickbacks - erste juristische Orchidee in der Judikatur bereits zu Zeiten von Kaiser Wilhelm II.
Bei den Schadensersatzprozessen wegen der Lehman Brothers Zertifikate kann die Markowitztheorie nicht überzeugen
Zur Haftung von Vorständen und Aufsichts-/Verwaltungsräten bei den Instituten

Klick für Details auf www.anwalt-a.de



Kontakt  |  www.anwalt-a.de  |  Druckansicht  |  Senden  |  Bookmark  |  Beanstanden

Valid XHTML 1.0 Transitional