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Aufklärungsanforderungen bei Lehman-Zertifikaten

News4Press.com - Bremen, den 13.02.2011 -

1 Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kapitalanlage- und Wertpapierrecht
2 Wertpapierprospektgesetz
3 Kurzprospekt Flyer
4 § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB – das Orakel von Delphi statt Wertbestimmung
5 Insolvenzrisiko war wegen der off balance sheet arrangements“ akut
6 Vorgeschäfte unwichtig

1 Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kapitalanlage- und Wertpapierrecht
In dem „Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kapitalanlage- und Wertpapierrecht, 2011“, ISBN 978-3-940976-48-2 sind institutsseitig die Aufklärungsanforderungen bei Kapitalanlagen detailliert dargestellt worden. Das Werk beschreibt ausführlich die Anforderungen an den Vertrieb Autor: Elster, die Haftung der Institute beim Vertrieb von Finanzinstrumenten < / > Derivaten und Zertifikaten Autor: Günther, an die Vermögensverwaltung Autoren: Schumacher < / > Stephan, an die Geschlossenen Fonds Autor: Korte und an die Prospekterstellung nach dem WpPG Autor: Röh. Die Erkenntnisse sind geeignet, die noch laufenden Lehman-Verfahren zum Erfolg zu führen.

2 Wertpapierprospektgesetz
Bei den Lehman-Zertifikaten kommt es zunächst auf die Prospekterstellung nach dem Wertpapierprospektgesetz WpPG an. Sehr oft lag der Prospekt in den laufenden Verfahren nicht vor. Gelesen wurde er fast nie und von niemandem. Bei Finanzinstrumenten ist das deutsche Kommissionsrecht in Bezug auf die Vergütung EU-rechtlich grundsätzlich abgeschafft. Nur noch Ausnahmen sind möglich. In einem Segment, in dem es darauf ankommt, die Software weiterzuentwickeln, um im Wertpapier- und Derivatenhandel Gewinnvorsprünge in Millionstelsekunden von ultraschnellen Computern abwickeln zu lassen, kommt mehrere Jahre alten Prospektinformationen eine allgemeine Bedeutung zu. Sowohl AGB-Bedingungen in den Prospekten müssen von Amts wegen geprüft werden EuGH-Urt. v. 04.06.2009, C-243 < / > 08, der Prospekt seiner Kernaussage nach ebenfalls - BGH-Urteil vom 6.03. 2008, III ZR 298 < / > 05 – es kommt auf den Leitgedanken des Prospektes an, nicht auf das Wort.

3 Kurzprospekt Flyer
Bei dem Kurzprospekt Flyer bzw. den schriftlichen Unterlagen der Beklagten blühte bei den Lehman-Prozessen allerdings unvermittelt die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung wieder auf. Diese schien nach dem Verkaufsprospektgesetz und dem Wertpapierprospektgesetz im Schrifttum erledigt. Sie galt allerdings noch für solche prospektähnlichen Gestaltungen, die nicht dem im Wertpapiergesetz unterlagen.

4 § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB – das Orakel von Delphi statt Wertbestimmung
§ 255 Abs. 4 Satz 2 HGB regelt den Wert von Finanzinstrumenten. Besteht für eine Liquiditätsfazilität kein aktiver Markt, wie meistens, anhand dessen sich ein Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden z.B. Black < / > Scholes-Modell, Discounted-Cashflow-Modell zu bestimmen, § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB. Hierüber wurde der Erwerber von Lehman-Zertifikaten meist nicht informiert. In den meisten Fällen waren die Anbieter nicht in der Lage, einen konzeptionellen Vergleich der Wertmaßstäbe nach HGB und IFRS hinsichtlich der Informationsfunktionen der Rechnungslegung bei den Finanzinstrumenten vorzulegen. Mit anderen und einfachen Worten also musste über den Nullwert der Lehman-Instrumente aufgeklärt werden. Denn § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB ermöglicht Phantasiewerte.

5 Insolvenzrisiko war wegen der off balance sheet arrangements“ akut
In Bezug auf die Insolvenzrisiken bei Lehman Brothers musste über den verschleiernden Charakter der unzähligen Zweckgesellschaften von Lehman Brothers aufgeklärt werden. Aufgabe der Zweckgesellschaften von Lehman war es, bedeutende Risiken der Geschäftstätigkeiten durch so genannte „off balance sheet arrangements“ aus den Abschlüssen fernzuhalten. Untersuchungsergebnisse in Verbindung mit Lehman Brothers deuteten auf eine aggressive Nutzung von off balance sheet arrangements in deren US-GAAP-Abschlüssen hin Prof. Dr. Gassen, Joachim u.a., Das Konzept der rechnungslegenden Einheiten nach ED < / > 2010 < / > 2, Die Wirtschaftsprüfung, 2010, S. 805. Bei Lehman Brothers dienten die zahlreichen Zweckgesellschaften der Insolvenzverschleierung. In Bezug auf die Einschätzung des Chancen-Risiken-Ansatzes erschienen damit vermeidbare konzeptionell Risiken angelegt zu sein, über die hätte informiert werden müssen.

6 Vorgeschäfte unwichtig
Maßgeblich ist das konkrete Risiko, keine Nachbarrisiken Vorgeschäfte. Nach dem BGH-Urteil vom 22.3.2010, II ZR 66 < / > 08 kommt es bei der Beurteilung des beanstandeten Risikos auf das Verhalten in Bezug auf weitere Risiken nicht an.: "Um die Kausalitätsvermutung zu widerlegen, muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass der Anleger den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte. Die Annahme des Berufungsgerichts, die Klägerin habe auch andere Risiken hingenommen, so dass sie durch dieses weitere Risiko nicht von der Zeichnung der Anlage abgehalten hätte, genügt dazu nicht. Ein solcher Schluss ist nicht tragfähig."


Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.

Rechtsanwälte Robert, Kempas,
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