(lhw) Kapitalanlage ist Vertrauenssache. Dieses Vertrauen missbraucht eine Bank oder Sparkasse, wenn sie hinter dem Rücken ihres Kunden Provisionsrückvergütungen von der Fondsgesellschaft bekommt. Denn dann muss befürchtet werden, dass die Anlageempfehlung wegen der für die Bank oder Sparkasse zu erwartenden Rückvergütung (sog. Kickback) erfolgte und die Anlageberatung nicht den Interessen des Kunden entsprach. Dass Banken und Sparkassen derartige Rückvergütungen (sog. Kickbacks) ihren Kunden gegenüber offenlegen müssen, ist in der Rechtsprechung schon lange anerkannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die zeitliche Reichweite dieses Schutzes nun weit in die Vergangenheit ausgedehnt: Bereits ab 1990 hätten Banken und Sparkassen über Rückvergütungen bei Kapitalanlagen aufklären müssen; haben sie das versäumt - so der BGH - haben sie ihre Pflicht zur Aufklärung schuldhaft verletzt. (BGH-Beschluss vom 29. Juni 2010 – Aktenzeichen: XI ZR 308/09).
Dem so getäuschten Kunden steht das Recht auf Schadenersatz zu für die erlittenen Verluste. Oder der Kunde kann von der Bank oder Sparkasse verlangen, dass sie die Anlage zurücknimmt gegen Erstattung des Kaufpreises. Auch die Herausgabe der Kick-Backs, also der vereinnahmten Provisions-Rückvergütungen, kann verlangt werden. Diese weit gehenden Rechte haben Kunden nicht nur bei Anteilen an Aktienfonds (und ähnlichen offenen Fonds) zu. Vielmehr gilt - wie der BGH bereits mit Urteil vom 20.01.2009 (XI ZR 510/07) klargestellt hatte -, diese scharfe Haftung auch bei Empfehlung von Anteilen an geschlossenen Fonds: also z.B. Medienfonds (wie im entschiedenen Fall), Filmfonds, Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds etc.
Betroffene Anleger sollten sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht im Einzelfall beraten lassen.
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Katrin Wedekind ist im Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein und im Beirat deren Unterarbeitsgemeinschaft Verbraucherinsolvenz/Insolvenz natürlicher Personen.
Leif Holger Wedekind ist im Beirat der AG Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein und ein bekannter Fachautor rund um Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
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