AXA Immoselect – BSZ e.V. gründet Interessengemeinschaft für betroffene Anleger
Die Abwicklung des aufgelösten Immobilienfonds AXA Immoselect verläuft für dessen Anleger bislang nicht besonders glücklich ab. Gleich die erste Auszahlung im Rahmen der mehrjährigen Abwicklung fiel aus: Der offene Immobilienfonds benötigt selbst Geld. Die Höhe der zukünftigen, halbjährlichen Auszahlungen hängt davon ab, wie erfolgreich das Management des AXA Immoselect die Objekte des Fonds veräußern kann. Es steht noch in den Sternen, wie hoch die weiteren Auszahlungen ausfallen werden.
Was können Anleger des AXA Immoselect, die nicht weiter in der Abwicklung „gefangen“ sein möchten, unternehmen? Anleger können sich einer Interessengemeinschaft anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits viele Anleger, die in den AXA Immoselect investierten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll betreut die BSZ e.V. Interessengemeinschaft für betroffene Anleger. Bald werden die ersten Klagen gegen die AXA Bank erhoben. Anleger des AXA Immoselect sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen, um auch ihre Interessen gegen die AXA Bank effektiv durchsetzen zu können.
Darüber hinaus steht Anlegern auch die Möglichkeit offen, dass sie individuell auf Schadensersatz klagen. Bei der Beratung von Anlegern des AXA Immoselect zeigt sich immer wieder, dass die Gespräche zur Anlageberatung erhebliche Defizite und Fehler aufweisen. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz von den beratenden Banken oder Anlageberatern fordern. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem AXA Immoselect und kennt deren spezielle Problematiken.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „AXA Immoselect" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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