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ACI Dubai Fonds II. – V. in der Kreditklemme



Noch im vergangenen Jahr hatten die ACI Dubai Fonds II. - V der Gütersloher ACI Unternehmensgruppe beschlossen, die Fonds-Projekte der II. - V. Dubai Tower KG zu verkaufen und den Anlegern die hieraus entstehenden Schlussgewinne auszuzahlen. Jetzt hat die ACI, die nach eigenen Angaben Marktführer im Bereich von Dubai Fonds ist, auf ihrer Webseite mitgeteilt, dass zwar ein Käufer vorhanden sei, dieser aber aufgrund der Finanzmarktkrise den Kaufpreis nicht zahlen könne. Die Auszahlungen an die Anleger, angeblich in Höhe von 50 Mio. €, würden sich daher verzögern. Wörtlich ließ die Gesellschaft mitteilen:

"Die ACI weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass das Kapital der Anleger weitestgehend gesichert ist!"

In diesem Zusammenhang ist bereits der Begriff "weitestgehend", der offen lässt, in wie weit die Forderungen der Anleger nun wirklich sicher sind, besonders interessant. Angeblich sollen über die ACI Real Estate LLC in Dubai Sicherheiten in Höhe von 100 Mio. € gestellt und von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft werden.

Noch im Dezember 2008 hatte die ACI berichtet, dass die Fonds II. - V. nicht von der Marktentwicklung betroffen seien und dass einer Auflösung der Fonds zum 31.12.2008 nichts im Wege stehe.

Fakt ist nun zumindest, dass die Anleger nicht an ihr Geld gelangen, sondern auf dieses weiterhin warten müssen. Ob die Forderungen der Anleger tatsächlich gesichert sind und das eingezahlte Kapital zur Rückzahlung kommt, ist vor dem Hintergrund der Zahlungsschwierigkeiten der Fonds zumindest unsicher.

Rechtsanwalt Tintemann rät hier: "Anleger sollten Ihre Ansprüche gegen die Fondsgesellschaften rechtlich prüfen lassen und möglichst durch ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren sichern. Können die Fonds wirklich nicht zahlen, droht ein juristisches Windhundrennen bei der Verwertung von Sicherheiten oder sogar ein Insolvenzverfahren. Der Grundsatz: "Wer erst kommt, mahlt zuerst", gilt auch für die hier betroffenen Anleger."

Die Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte, Kim Oliver Klevenhagen, Sven Tintemann und Ulrich Schulte am Hülse haben zur Untersuchung der Angelegenheit die Bildung einer Task Force vereinbart und einen speziell hierfür entwickelten Fragebogen entworfen.

Diesen finden Sie in unserem Dowloadbereich.

Tintemann
Rechtsanwalt
17.06.2009

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich



Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite http://www.dr-schulte.de/2009-pressemitteilungen

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Unser Büro ist mit einem Team von fünf Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet ausschließlich im Bereich des Internetrechts und des Immaterialgüterrechts (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten, Design und Namensrecht). Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin sowie Büros in Dresden und Frankfurt am Main.

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