2 : 0 ... für Deutschland 's Vermieter

Eigenbedarf-Kündigung und Mieterhöhung - 2 aktuelle Urteile des BGH


2 : 0 ... für Deutschland 's Vermieter

(www.rawedekind.de) In der ersten 'Spielhälfte' 2012 ... gibt es
zwei interessante Entscheidungen des obersten 'Referees' in Mietfragen, des Bundesgerichtshofs (BGH):

>>> 1 : 0 ... vom Wohnungsmiet-Senat:

In dem Fall kündigt die evangelische Kirche einem Wohnungsmieter, um dort eine Beratungsstelle einzurichten, die allerdings durch einen anderen Rechtsträger (Diakonie) betrieben werden soll.

Der Mieter beruft sich genau darauf, dass gar kein Eigenbedarf des Vermieters selbst vorliege.

Dem folgt der Bundesgerichtshof (BGH) im Ergebnis nicht,
sondern gibt dem Vermieter Recht: Der Mieter muss räumen!

Einleuchtende Begründung der Richter:
Wäre es um einen Eigen-Wohnbedarf des Vermieters gegangen, hätte auch ein geplanter Einzug von Familien- (oder Haushalts-) -Angehörigen genügt.

Dementsprechend kann sich ein eigenes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses auch durch einen wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhang ergeben.

Voraussetzung:
Der künftige Nutzer (z.B. Diakonie als Betreiberin) muss zum Gesamtkomplex des Vermieters (z.B. Evangelische Kirche) gehören und muss im gleichen örtlichen Wirkungskreis Aufgaben wahrnehmen (hier z.B. kirchliche).

BGH, Urteil vom 9.5.2012 - Az.: VIII ZR 238/11


>>> 2 : 0 ... vom Gewerbemiet-Senat:

Gute Nachricht für Vermieter: Einfache Erhöhung der Miete
auf ortsübliche oder wirtschaftlich angemessene Höhe.

Im entschiedenen Fall ging es um eine Mieterhöhung von immerhin 25%.

Dazu die Richter wörtlich: "In einem gewerblichen Mietvertrag hält eine Klausel,
die dem Vermieter ein Leistungsbestimmungsrecht dahingehend einräumt, bei einer Änderung der ortsüblichen oder angemessenen Miete den vom Mieter zusätzlich ... zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen ... festzusetzen, der
Inhaltskontrolle ... stand."

BGH, Urteil vom 9.5.2012 - Az.: XII ZR 79/10

Kurz gesagt:
Vermieter sind gut beraten, derartige Mietanpassungs-Klauseln in gewerbliche Mietverträge aufzunehmen.

À propos Beratung ... Miethöhe x Mietdauer = große wirtschaftliche Bedeutung.
Bei Mieterhöhungsmöglichkeiten potenziert sich dies noch.

Daher empfiehlt sich, rechtzeitig fachlich kompetenten Rat einzuholen.


DISCLAIMER: Alle Angaben nach bestem Wissen und Wissen, aber ohne Gewähr.
Diese Ausführungen beinhalten keine Rechtsberatung und können eine solche auch nicht ersetzen.Die Sozietät Wedekind ist eine auf Bankrecht, Insolvenzrecht und Rechtsfragen rund um die Immobilie einschl. der 'Problem-Immobilie' spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Mandanten auch über die Region Hamburg, Hannover. Bremen hinaus. Gesellschafter sind die Rechtsanwälte Katrin Wedekind und Leif Holger Wedekind.

Rechtsanwalt Leif Holger Wedekind kennt als Zwangsverwalter die Vermieterperspektive. Er ist u.a. Dozent im Fachanwaltskurs Mietrecht der Deutschen Anwalt Akademie und einer der Autoren des Großen Vermieterhandbuchs de Gruyter-Verlag; erscheint Mai 2013:
www.bit.ly/KGYkWV

Rechtsanwältin Katrin Wedekind ist Fachanwältin für Bankrecht und hat den Fachanwaltskurs Mietrecht erfolgreich abgeschlossen. Sie war in leitender Position Bankjuristin und ist ebenfalls eine Autorin beim Großen Vermieterhandbuch. Sie ist auch Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwalt Verein.

Beide Anwälte zusammen sind Autoren des Buches "Zwangsverwaltung" RWS-Verlag und schreiben an einem Kommentar zur Insolvenzordnung mit Pape-Uhländer, NWB-Verlag, erscheint: September 2012).

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