p>Eine US-Gesellschaft kann jederzeit auch als Auffang- oder Holdinggesellschaft genutztwerden. Sie kann sich so auch an einer bereits belasteten GmbH beteiligen oder diese alsAlleingesellschafterin übernehmen (siehe „Haftungsvorteile“). Die Kontrolle der europäischenGmbH wird in diesem Fall über die US-Gesellschaft ausgeübt. Da der Inhaber einerUS-Gesellschaft nach amerikanischem Recht auch anonym bleiben kann, ist es möglich, de factoals GmbH-Gesellschafter zu fungieren, ohne namentlich in Erscheinung zu treten. (siehe„Anonymität“).br />br />br />Weitere Information unter http://www.michael-schuett.eubr />br />Michael Schuettbr />Friedrichstr 50br />10117 Berlinbr />info@michael-schuett.eubr />http://www.michael-schuett.eu/p>