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Der Index der heiligen Inquisition
Bild Orginalgrösse. (Bildrechte: DSZ-Verlag)

Der Index der heiligen Inquisition


Der Index der heiligen Inquisition

Die schwarze Liste des Vatikan und die Öffnung der Archive



„Die schwarze Liste des Vatikan.“ Dieser Titel einer Fernsehdokumentation regt die Phantasie potenzieller Zuschauer an, gilt der Vatikan doch bei kirchenkritischen oder kirchenfernen Zeitgenossen als eine Stätte, die immer noch dunkle Geheimnisse bringt. Bestsellerautor Dan Brown lässt grüßen!

Das ZDF übertrug die Aufgabe, einen Film über die vatikanische Zensur und ihre Bücherverbote zu drehen, dem bewährten Fernsehjournalisten Wolf von Lojewski. Dieser konnte sich die Mitarbeit des Kirchenhistorikers Professor Hubert Wolf (Universität Münster) sichern, der mit seinen Mitarbeitern sowohl im Vatikanischen Geheimarchiv als auch im Archiv der Heiligen Inquisition und der Indexkongregation (Öffnung: 1998) forscht. Zu einzelnen Komplexen wurde auch der Chefhistoriker des Vatikan, Professor Brandmüller, um sein Urteil gefragt.

Im 15. Jahrhundert begann eine Medienrevolution (Erfindung des Buchdrucks), die der Ausbreitung der Reformation zugute kam und das geistig-ideologische Monopol der katholischen Kirche gefährdete. Deshalb entschloss man sich in Rom, mit Hilfe der 1542 gegründeten Römischen Inquisition eine Totalkontrolle des Buchmarkts durchzuführen. Nicht nur religiöse Werke, sondern Bücher aus allen Wissensbereichen sollten von der Inquisitionsbehörde untersucht und gegebenenfalls verboten werden.

HÖLLENQUALEN ANGEDROHT

Der Index, die schwarze Liste verbotener Bücher, entstand so und erschien letztmalig 1948 in gedruckter Form. Ein Katholik, der ein solches Buch las, herstellte, kaufte oder verkaufte, zog sich die Strafe der Exkommunikation zu. Ihm drohten ewige Höllenqualen; im katholischen Milieu galt ein solcher Mensch als gesellschaftlich geächtet. Die Maßnahmen wurden begründet mit der Sorge der Mutter Kirche um das Seelenheil der ihr anvertrauten Gläubigen.

So kam Luthers berühmte Bibelübersetzung auf den Index, wurde ein Müller aus Friaul namens Menocchio verhaftet und verbrannt, kam es zum Fall Galileo Galilei. Weil Galileis Forschungsergebnisse dem Wortlaut der Bibel widersprachen, wurde der Wissenschaftler zum Widerruf gezwungen und unter Hausarrest gestellt. Erst 1992 revidierte Papst Johannes Paul II. dieses „tragische Missverständnis“. Charles Darwin mit seiner Evolutionstheorie wurde in Rom nicht indiziert, wohl aber die Bücher darwinistisch orientierter Katholiken.

Hierzu erklärte Professor Brandmüller aus heutiger Sicht, die Bibel wolle den Gläubigen vermitteln, dass Gott die Welt geschaffen habe, nicht aber wie er das gemacht habe. Dies zu ergründen sei Aufgabe der Naturwissenschaften.

Zahlreiche europäische Geistesgrößen kamen auf den römischen Index. So z. B. Erasmus von Rotterdam, Kant, Lessing, Friedrich II. von Preußen, Heine, Tolstoi, Sartre. Nach einer Anzeige bei der Inquisitionsbehörde gab es ein klar geregeltes Verfahren: Vorprüfung, Gutachten, Beschlussvorlage für die Kardinäle der Indexkongregation. Der Beschluss lautete dann auf Verdammung, Freispruch, Vertagung oder Einholung weiterer Gutachten und bedurfte der Approbation des Papstes.

„GOTTLOS UND ANTICHRISTLICH“

Beim Gang durch die Archive zeigte sich Lojewski besonders an den Indizierungsakten zu den Namen Heinrich Heine, Karl Marx und Adolf Hitler interessiert. Heine wurde als „Henri Heine“ unter Anführung seiner Buchtitel in französischer Sprache auf die schwarze Liste gesetzt. Mit ihm sollte das „Junge Deutschland“ getroffen werden, Schriftsteller, welche die Ideen der Französischen Revolution von 1789 propagierten. Diese Ideen galten der Kirche als gottlos und antichristlich. Mit dem II. Vatikanischen Konzil wurde ein Umdenken vollzogen. Nun betonten kirchliche Vertreter die christlichen Wurzeln von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Eine Indizierungsakte Karl Marx ist in den römischen Archiven nicht zu finden – weil offensichtlich niemand Marx in Rom angezeigt hat. Wohl aber wurden seine Lehren von Papst Pius IX. verurteilt, indem dieser den Sozialismus und den Kommunismus in den „Syllabus errorum“ (1864), eine Auflistung von Zeitirrtümern, aufnahm.

Eine Indizierungsakte Adolf Hitler existiert nicht, auch ist „Mein Kampf“ nicht in der schwarzen Liste genannt. Wohl aber entdeckte Professor Wolf Gutachten zu einer vorgesehenen päpstlichen Verurteilung von Rassismus und Totalitarismus, die markante Zitate aus „Mein Kampf“ enthalten. 1934 war Alfred Rosenbergs „Mythus des 20. Jahrhunderts“ auf den Index gesetzt worden; die Verurteilung des NS-Chefideologen hatte zur Verschärfung des Kirchenkampfes im Deutschen Reich geführt. Grundsätzliche und taktische Erwägungen hielten Pius XI. nun davon ab, das Werk des deutschen Reichskanzlers zu indizieren. Die damalige katholische Lehre über die staatliche Obrigkeit fußte auf dem Römerbrief des Apostels Paulus (13,1 – 2). Danach war Hitler als legale, von Gott eingesetzte Obrigkeit anzusehen, dem die Katholiken des Reiches Gehorsam schuldeten. Eine Indizierung Hitlers hätte also arge Verwirrung gestiftet. Zudem fürchtete der Papst, eine solche Kampfansage an Hitler würde im Reich zu einer Neuauflage des unseligen Kulturkampfes aus dem 19. Jahrhundert führen –mit verheerenden Folgen für die Seelsorge.

„MIT BRENNENDER SORGE“

Auf eine Verurteilung der „neuheidnischen“ Tendenzen des NS-Systems verzichtete Papst Pius XI. aber nicht. Ohne Hitler zu nennen oder zu zitieren, geschah dies in der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ (1937). Maßnahmen der Indexkongregation wurden bis auf Weiteres verschoben. Bei dieser Haltung blieb später auch Pius XII. Die zunehmende Säkularisierung machte das Bücherverbot mehr und mehr zu einer stumpfen Waffe. Erst während des II. Vatikanischen Konzils wurde – durch einen Nebensatz in einer der vielen Konzilsverlautbarungen – der Index abgeschafft.

Nach dem Gang durch die Archive des Vatikans stellte Lojewski die Bundesrepublik Deutschland als einen Hort der Freiheit, insbesondere der Informations- und Gedankenfreiheit heraus. Er nimmt ganz offensichtlich nicht zur Kenntnis, dass hierzulande langjährige Haftstrafen für bestimmte Meinungsäußerungen drohen. Da drängen sich Parallelen zur leidvollen Geschichte der Heiligen Inquisition mit ihrem römischen Index auf. Wer die Überwindung derartiger Praktiken bejaht, sollte nicht schweigen, wenn in anderen Zusammenhängen positive Auswirkungen der europäischen Aufklärung ad absurdum geführt werden.

Manfred Müller


Bild: BERÜHMTE NAMEN AUF DEM RÖMISCHEN INDEX - Galileo Galilei, Friedrich II. (der Große) von Preußen, Immanuel kant (von links).


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Pressemitteilung vom 06.11.2009  11:09:02
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