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GG: Hotline 01724107745 - Anf.ansprüche 1 Mio. Euro
Weitere Vermögenswerte im zweiten Verfahren möglich
(News4Press.com) Bremen, Jena, den 16.08.07 - Die Arge Securenta berichtet vom Berichtstermin vom 16.08.07 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Pacelliallee, 14195 Berlin wie folgt: Es nahmen 44 Personen, davon 40 Rechtsanwälte als Gläubigervertreter, an der Gläubigerversammlung des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, teil, die ca. 70 Mio. Euro an geschädigtem Kapital repräsentierten. Der Insolvenzverwalter wurde in seinem Amt an diesem schwülen Sommertag ohne Gegenstimme nach seinem ausführlichen Bericht einvernehmlich bestätigt.
In dem schriftlich verteilten Bericht des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde wurde eine Aktiva von Euro 988.378,01 ausgewiesen, davon Euro 16.719,94 an Barmitteln und Rückgewährsansprüche (Forderungen) in Höhe von Euro 961.649,07. Diese Rückgewährsansprüche bestehen aus fiktiven Anlegerentnahmen in einer Gesamthöhe von Euro 96.164.906,88, von denen ca. 1 % in dem Bericht als einbringlich eingeschätzt werden.
Unabhängig von dem Insolvenzverfahren über die Göttinger Gruppe wird ein zweites Insolvenzverfahren betreffend die Tochtergesellschaft, die Securenta AG, geführt. Gemunkelt wird, dass an die Securenta AG zuletzt monatlich 1 Mio. Euro geflossen sein sollen, es ist die Rede von erheblichen Steuerrückforderungen gegenüber dem Finanzamt. Insolvenzverwalter der Securenta AG ist der Hamburger Steuerberater Herr Peter Knöpfel. Ein Berichtstermin ist – entgegen anderen Meldungen – aufgehoben worden, ein Prüfungstermin ebenfalls. Geblieben ist der verjährungshemmende Anmeldetermin für die Gläubigerforderungen zum 20.09.07.
In dem Insolvenzverfahren der Göttinger Gruppe sollen die Anlegerforderungen als Schadensersatzforderung – mit ordentlichem Stimmrecht ausgestattet – anerkannt werden, sofern ein Beratungsverschulden dargelegt wird – im Gegensatz zu den Anlegerforderungen bei der Securenta AG, wo zwar mehr Vermögenswerte vorhanden sind, die Anlegerforderungen aber als nachrangige Forderungen im Sinne des § 39 InsO bewertet werden sollen. Auskünfte zur Höhe der Quote bei der Securenta AG wurden nicht erteilt. Ein dreiköpfiger Gläubigerausschuss wurde in dem Insolvenzverfahren Göttinger Gruppe am 16.08.07 gewählt.
In beiden Verfahren müssen die Schadenserersatzansprüche zwecks Erhaltes der Ansprüche von den Anlegern angemeldet werden, soweit noch nicht geschehen.
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken
presserechtlich verantwortlich: RA Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195 Bremen
Tel:0421/321121
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Zur juristischen Aufarbeitung von Revisionsmängeln bei Bilanzen
§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB ist ein Schutzgesetz
(News4Press.com) - Bremen, den 05.06.2010 - Der Ursprung des Wortes „Bilanz“ ist umstritten. Einige meinen, es komme von dem lateinischen „bilanx“, was bedeutet, „zwei Waagschale habend“. Andere glauben, es komme von dem Wort „zwei Lanzen“. Es beschreibe die gerechte Beuteteilung im mittelalterlichen Krieg.
Aufgrund massenhafter minderwertiger Bilanzpositionen („toxic assets“) sind bei den Jahr ...
pro1/10 SEC v. Goldman Sachs & Co., 10-CV-3229-BSJ (S.D.N.Y.)
Sachstandsbericht v. RA Helge Naber (Attorney at Law)
(News4Press.com) - Bremen, den 05.05.2010 - Am 16. April 2010 hat die amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities & Exchange Commission) die Goldman Sachs & Co. wegen irreführender und unterlassener, wesentlicher Angaben im Zusammenhang mit der Vermarktung sogenannter Collateralized Debt Obligation auf Herausgabe aller aus der Vermarktung dieser Wertpapier erlangten Profite und auf Strafschadense ...
Aktuelle Rechtsprechung zum Anlegerrecht
Zum internen Kontrollsystem (IKS) und zur Neuregelung des Anlegerschutzes durch das BMF
(News4Press.com) - Bremen, den 11.04.2010
Inhaltsverzeichnis
1) Aktuelle Konsultationspapiere (siehe am Schluss unter Ziffer 28)
2) Aktuelle Rechtsprechung - Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens - echte Beweislastumkehr
3) Übergabe eines Prospekts - Vorrang des gesprochenen Wortes
4) Rückvergütungen - davon zu trennen sind Zuwendungen und Margen
5) Prüfungspflicht
6) Pflichtlekt ...
Lehman Brothers: Kickbacks - erste juristische Orchidee in der Judikatur bereits zu Zeiten von Kaiser Wilhelm II.
Zu den insolvenzbezogenen Nachforschungspflichten bei der Vermittlung von Zertifikaten
(News4Press.com) - Bremen, den 12.02.2010 -
1) Plausibilitätserwägungen in Bezug auf die sich abzeichnende Lehmaninsolvenz
2) Kickbacks - Beispiel aus der Judikatur bereits zu Zeiten von Wilhelm II.
3) Rückvergütungen - unvermeidbarer Rechtsirrtum?
4) Rechtzeitige Übergabe eines Prospektes - Vorrang des gesprochenen Wortes
5) Form der Aufklärung
1) Plausibilitätserwägungen in Bezug auf di ...
Bei den Schadensersatzprozessen wegen der Lehman Brothers Zertifikate kann die Markowitztheorie nicht überzeugen
Die Aufklärung gemäß §§ 4, 5 WpDVerOV war beachtlich
(News4Press.com) - Bremen, den 03.02.2010 -
1) Markowitztheorie bei Lehman Brothers
2) Kann Täuschung durch Aufklärung beseitigt werden?
3) Von „Geborenen“ und „Gekorenen“
4) Hohe Ertragserwartungen gleich hohe Risiken?
5) Zum unvermeidbaren Rechtsirrtum!
6) Weitere vorherige "Geschäfte"!
1) Markowitztheorie bei Lehman Brothers
Bei der Aufklärung gemäß §§ 4, 5 WpDVerOV bei den Lehma ...
Zur Haftung von Vorständen und Aufsichts-/Verwaltungsräten bei den Instituten
Das Schweigen kann zu Schadensersatzansprüchen gegen Aufsichts- und Verwaltungsräte führen
(News4Press.com) - Bremen, den 30.01.2010
1) Rechtsgrundlagen
2) Lehmanzertifikate und Ratingagenturen
3) Vorstandsmitglied haftet aber dennoch nur für das eigene Verschulden
4) Keine Haftung für fremdes Verschulden
5) Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
In dem Bereich des Kreditwesens (Sparkassen und Genossenschaftsbanken) laufen pro Jahr circa 5-10 Schadensersatzverfahren gegen di ...
Bei der Kaupthing Bank in allen Fällen "objection" einlegen!
Fristablauf für den Einspruch ("objection") ist am 29. Januar 2010
(News4Press.com) - Bremen, den 22.01.10 - Bei den Forderungen in dem Liquidationsverfahren der Kaupthing-Bank gibt es ihrer drei Arten: 1) die gesicherten nach Art. 112 des isländischen Bankruptcy Act, 2) die ungesicherten nach Art. 113 des isländischen Bankruptcy Act und 3) die nachrangigen nach 114 des isländischen Bankruptcy Act.
Zu den gesicherten Forderungen gehören die bisher bereits a ...
Die MaComp
Was bringt die MiFID II - Folgerungen aus dem Lehman-Brothers-Komplex - "No Win No Fee"
(News4Press.com) - Bremen, den 23.11.2009
1) Compliance als zentrale Schutzmaßnahme
2) Risikomärkte und Bond-Urteil
3) Beratungsvertrag ist Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter
4) Einholung von Kundenangaben für anlegergerechte Beratung
5) Festlegung des Anlageziels vor Abgleich der Anlageprodukte
6) Anlagegerecht muss die Anlageberatung ebenfalls sein
7) Bloße Plausibi ...
Krise der Schiffsfonds
Bei der positiven Fortführungsprognose kommt es auf die bilanzielle Ertragsfähigkeit an - Infos 01724107745
(News4Press.com) - Bremen, den 08.11.2009
1) 15-20 Schiffsinsolvenzen
2) Chapter-11-Verfahren vermeiden
3) Zahlungsunfähigkeit meist nicht
4) Überschuldung durch Wertverfall
5) Liquidationswert maßgeblich
6) Problem der Schiffsbewertung bei gestörten Märkten
7) Bilanzierungshilfen optimieren
8) Gewinnvorabs aktivierbar
9) Rückforderung der Gewinnvorabs der letzten 10 Jahre können eing ...
Cinerenta: Infos 01724107745
Im extremsten Fall drohen den Fonds-Anlegern Steuernachzahlungen von 175 Mio. Euro wegen Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht - Verjährung Ende 2009
(News4Press.com) Bremen, den 21.10.2009 - Die Info-Veranstaltung der Cinerenta-Fonds-Anleger am 20. März 2009 in Hamburg im Steigenberger Hotel wurde von circa 300 Interessenten besucht. Es liegt eine Mitteilung der Finanzverwaltung aus München vom 16.10.2009 vor, demzufolge die Cinerenta-Fonds dem § 2 b Einkommensteuergesetz unterfallen sollen. Es handelt sich hierbei um eine Alt-Vorschrift, die ...
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