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Argentinienklagen - eine Zwischenbilanz
Geduld ist erforderlich
(News4Press.com)- Bremen, den 27.05.2007 - Im folgenden wird ein Auszug aus dem Referat des Kollegen RA Michael Kehl (RAe Dittke, Schweiger, Kehl, Düsseldorf) auf dem Seminar vom Finanztip am 18.05.07 (Steuern und Recht für Kapitalanleger)wiedergegeben: "Neben erfolgreicher Inanspruchnahme der Beraterbanken laufen derzeit gerichtliche und eilgerichtliche Maßnahmen gegen das Land Argentinien, mit denen der Anleiheschuldner im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden soll, die Forderungen der Anleiheinhaber zu erfüllen (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 14.3.2003, Az. 2-21 O 294 / 02; Arresturteil vom 14.3.2003, Az. 2-21 O 509 / 02). Klagen kann derjenige, der sich auf das Umschuldungsangebot Argentiniens als Anleihen auf neue Anleihen von 75 zu 25 (dpa vom 21. Januar 2005) nicht eingelassen hat. Statt der Annahme unzumutbarer Verzichtangebote kann man mit guter Aussicht auf Erfolg klagen. Denn die deutsche Justiz (so z. B. Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16.3.2003, Az. 2-21 O 509 / 02 - siehe oben) hat sich vernünftigerweise auf den Standpunkt gestellt, dass Argentinien seine Schulden zurückbezahlen muss, wie jeder andere Schuldner auch. Argentinien verteidigt sich zur Zeit zwar noch mit völkerrechtlichen Argumenten - so liegt dem BVerfG seit dem 24.6.2003 ein Vorlagebeschluss des OLG Frankfurt vor, ob ein Zahlungsurteil gegen Argentinien trotz des völkerrechtlichen Notstandes vollstreckt werden darf. Indes hat die Beklagte selbst auf diesen Schutz in § 11 Abs. 5. der Anleihebedingungen ihrer Auslandsanleihen wirksam verzichtet. Der Verzicht Argentiniens auf seine Immunität ist umfassend. Er erfasst damit auch die diplomatische Immunität, was im Rahmen der Vertragsautonomie völkerrechtlich durchaus zulässig ist (vgl. BVerfGE 46, 342, 401 f.). Nicht zuletzt der öffentlich durch Präsident Kirchner im Jahr 2005 verkündete Umschuldungserfolg Argentiniens hat dazu geführt, dass es Oberlandesgericht Frankfurt inzwischen seinen Vorlagebeschluss an das BVerfG zurückgezogen hat und Argentinien in einem vielbeachteten Berufungsurteil Mitte 2006 zur Zahlung verurteilt hat. Die Revision wurde nicht zugelassen. Also werden Argentinien auch seine völkerrechtlichen Einwände nicht weiterhelfen, sodass gute Aussichten bestehen, aus den faulen Staatsschuldverschreibungen eine effektive Zwangsvollstreckung in Botschaftsgrundstücke, Schiffe und Diplomatengehälter zu betreiben. Die Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen seit Anfang 2005 bekanntlich im gesamten Bereich der EU wie auch in den USA, wobei in den Vereinigten Staaten formal ein so genanntes Exequaturverfahren zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile erforderlich wäre. Dies dürfte vor den dortigen Gerichten allerdings keine Probleme bereiten, da auch in den USA Sammelklagen aus den Anleihen gegen Argentinien zugelassen wurden. Die Aussichten sind nach diesseitigem Dafürhalten ausgesprochen günstig, dass Argentinien nach gerichtlicher Niederlage zumindest die lästigsten Privatgläubiger durch Zahlung ruhig stellen wird. Ein deutsches Urteil ist 30 Jahre lang EU-weit vollstreckbar - zur Not auch in den USA (insoweit ist die Vollstreckungszulassung durch ein amerikanisches Gericht erforderlich; die Voraussetzungen dafür sind jedoch gegeben). Selbst in Argentinien dürfte die Zwangsvollstreckung nicht unmöglich sein, nachdem sich Anwälte aus der Deutsch-Argentinischen Juristenvereinigungen bereit erklärt haben, einen Zwangsvollstreckungsantrag in Argentinien selbst zu begleiten. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht kürzlich die Zwangsvollstreckung in Botschaftsvermögen untersagt (BVerfG-Entscheidung vom 6. Dezember 2006 – 2 BvM 9 / 03), dieses Verbot gilt freilich z.B. in Österreich nicht - dort gibt es keine Verfassungsgericht."
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Insolvenzverfahren Securenta AG: Anlegerforderungen eventuell nicht automatisch anerkannt
Zu kleiner Gerichtsaal erfordert Gespräche
(News4Press.com)Bremen - Jena, den 02.07.2007 - Die Arge Securenta AG, eine Aktionsgemeinschaft der PWB Rechtsanwälte Jena und der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, erhielt zwischenzeitlich zahlreiche Instruktionen von Securenta-Geschädigten. Der Anmeldetermin für die Forderungen der Gläubiger wurde auf den 20. September 2007 festgelegt. Die Gläubigerversammlung findet am 26. Septemb ...
Arge Securenta - Infoveranst. 07.07.07 - Maritim Berlin
Gerichtsstand Göttingen wegen Gerichtsstandserschleichung
(News4Press.com) Bremen - Jena, den 20.06.07. Die ARGE Securenta AG lädt ein zur Infoveranstaltung am 07.07.07, 14.00 Uhr, Maritim Hotel Berlin, Staufenbergstraße 26, 10785 Berlin. Thema: Insolvenz bei der Securenta AG, Göttingen
Ort: Hotel Maritim, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, Zeit: 07.07.07, 14. Uhr (Samstags, morgens hin, abends zurück), Veranstalter/Referenten: Die ARGE Securenta AG ...
Erste Besprechung der Anlegerkanzleien
Insolvenz der Securenta AG (Göttinger Gruppe)
(News4Press.com)- Bremen, den 16.06.07 - Gegen die Securenta AG waren 8000 Schadensersatzprozesse geführt worden, es wurden ca. 25 Mio. Euro durch die Anlegeranwälte erstritten. Das Amtsgericht Göttingen hat am 14.06.2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet. Das Gericht ernannte den Hamburger Steuerberater Peter Knöpfel zum Insolvenzverwalter.
Die Frage, welches I ...
ARGE Securenta AG: Infoveranstaltung 15.06.07 - 01724107745
Bremen, Hotel Maritim - alle Geschädigten schriftlich eingeladen
(News4Press.com)- Bremen - Jena, den 10.06.2007 - Die ARGE Securenta AG, eine Inititive von den PWB Rechtsanwälten Jena und den Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken (Bremen-Erfurt) hat fast sämtliche Securenta-Geschädigten im Mandantenauftrag schriftlich zu einer Informationsveranstaltung nach Bremen eingeladen. Die Anschriften waren im Handelsregister Göttingen öffentlich zugänglich (BDSG).
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MiFID-Umsetzungen aus Anlegersicht
In europarechtskonformer Auslegung schon jetzt verbindlich
(News4Press.com)- Bremen, den 27.05.2007 - Die MiFID-Änderungen ab dem 01.11.2007 gelten nur für KWG-Produktlösungen, nicht für Investmentfondsanteile und Unternehmensbeteiligungen.
Nachweisvermittlung wird erlaubnisfrei
- Die Nachweisvermittlung bei KWG-Produkten bedarf zukünftig keiner Erlaubnis. Danach ist eine Finanzdienstleistung nicht erlaubnispflichtig, wenn lediglich eine Beziehung ...
Argentinienklagen - eine Zwischenbilanz
Geduld ist erforderlich
(News4Press.com)- Bremen, den 27.05.2007 - Im folgenden wird ein Auszug aus dem Referat des Kollegen RA Michael Kehl (RAe Dittke, Schweiger, Kehl, Düsseldorf) auf dem Seminar vom Finanztip am 18.05.07 (Steuern und Recht für Kapitalanleger)wiedergegeben: "Neben erfolgreicher Inanspruchnahme der Beraterbanken laufen derzeit gerichtliche und eilgerichtliche Maßnahmen gegen das Land Argentinien, mit d ...
DM Beteiligungen AG u. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG
Die formellen Fragen der Verjährung korrekt lösen
(News4Press.com)- Bremen, den 19.05.2007 - Da in den nächsten Wochen die einjährige Verjährungsfrist für Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG und der DM Beteiligungen AG wegen der Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen abläuft, ist nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas und Segelken, Bremen, die bislang die meisten Prozesse in Sache ...
MiFID stärkt Anlegerrechte präzise
WpDVerOV tritt am 01.11.2007 in Kraft
(News4Press.com) Bremen, den 07. Mai 2007 - Die Verhaltensverpflichtungen eines Vermittlers von Hebelprodukten sind in dem Entwurf zur Verordnung der Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV) in Umsetzung der MiFID normiert (Stand 30. Januar 2007). Sie erg ...
Anwaltshotline 01724107745: Vermögenswerte bei LAM Immobilien- und Beteiligungs AG korrekt sichern
500.000,-- Euro von den Behörden gesichert
(News4Press.com)- Bremen, den 22.04.2007 - Die Fachpresse betonte in der Vergangenheit die Methoden der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG im Zusammenhang mit deren Aktienvertrieb. Ab 2001 gab es Emissionen, wobei amtsbekannte Telefonverkäufer die nicht börsennotierten Unternehmensaktien an gutgläubige Anleger vermittelt haben. Es besteht der Verdacht, dass zahlreiche Privatinvestoren unter Vorsp ...
Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzplan sichert rasche Auszahlungen
Insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren als ein Eilverfahren zu sehen
(News4Press.com)- Bremen, den 20.04.07 - Ein insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren ist zum Glück als ein Eilverfahren zu behandeln: Auf der Gläubigerversammlung in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH vom 19.04.2007 in Frankfurt a. M. wurde der Insolvenzplan bei strahlendem Sonnenschein einvernehmlich angenommen (sofortige Auszahlung von 200 Mio. Euro an die Gläubiger). Die EdW bestätigte die Ent ...
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