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MiFID stärkt Anlegerrechte präzise
WpDVerOV tritt am 01.11.2007 in Kraft
(News4Press.com) Bremen, den 07. Mai 2007 - Die Verhaltensverpflichtungen eines Vermittlers von Hebelprodukten sind in dem Entwurf zur Verordnung der Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV) in Umsetzung der MiFID normiert (Stand 30. Januar 2007). Sie ergaben sich bereits bislang aus §§ 31 ff. WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und bezeichnen auch diejenigen Anspruchsgrundlagen, die bislang gerichtlich wegen Beratungsverschuldens vorgetragen wurden. Damit ist dasjenige in Verordnungsform festgehalten worden, was schon bislang gefordert gewesen war – ein Höchstmaß an Klarheit in der Aufklärung über das Risiko und die konkreten wirtschaftlichen Zusammenhänge des Wertpapierkommissionsgeschäfts.
Gemäß § 5 WpDVerOV (Kundeninformationen über Risiken, das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Wertpapierdienstleistung, Kosten und Nebenkosten) müssen die zur Verfügung zu stellenden Informationen über Finanzinstrumente unter Berücksichtigung der Einstufung des Kunden eine ausreichend detaillierte allgemeine Beschreibung der Art und der Risiken der Finanzinstrumente enthalten. Die Beschreibung der Risiken muss u.a. die folgenden Angaben enthalten:
1. die mit Finanzinstrumenten der betreffenden Art einhergehenden Risiken, einschließlich der Erläuterung der Hebelwirkung und ihrer Effekte, und des Risikos des Verlustes der gesamten Kapitalanlage,
2. das Ausmaß der Schwankungen des Preises (Volatilität) der betreffenden Finanzinstrumente und etwaige Beschränkungen des für solche Finanzinstrumente verfügbaren Marktes,
3. den Umstand, dass jeder Anleger aufgrund von Geschäften mit den betreffenden Instrumenten möglicherweise finanzielle und sonstige Verpflichtungen einschließlich Eventualverbindlichkeiten übernehmen muss, die zu den Kosten für den Erwerb der Finanzinstrumente hinzukommen (z.B. Nachschusspflicht),
4. Einschusspflichten oder ähnliche Verpflichtungen, die für Instrumente der betreffenden Art gelten, und
5. sofern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Risiken bei einem aus mindestens zwei verschiedenen Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen zusammengesetzten Finanzinstrument größer sind als die mit jedem der Bestandteile verbundenen Risiken, angemessene Informationen über die Bestandteile des betreffenden Instruments und die Art und Weise, in der sich das Risiko durch die gegenseitige Beeinflussung dieser Bestandteile erhöht (gemeint ist: Wer fungible Optionen auf Aktien anbietet, muss die Höhe der jeweiligen Agii – das Agio der Optionen und das Agio der Aktien – sowie deren gewinnmindernden und verlusterhöhenden Funktionen, also das doppelte Risiko, darlegen, die Darlegung der Höhe reicht für sich allein genommen nicht aus. Nur eine derartige Information befähigt den Anleger zu einer eigenverantwortlichen Anlageentscheidung. Denn ein mehrfaches Risiko besteht bei fungiblen Hebelprodukten aus dem Risiko des eigenen Wiederverkaufskurses als auch aus dem des dem Kauf zu Grunde gelegten).
Die Wirklichkeitsnähe und die absolute Notwendigkeit dieser auf Gemeinschaftsrecht fußenden Aufklärungsanforderungen ergeben sich daraus, dass sie von der Sache in den wesentlichen Punkten mit dem vorhandenen Schulungsmaterial übereinstimmen.
§ 4 WpDVerOV (redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen an Privatkunden) verlangt unter Absatz 4 die Aufklärung der Werteentwicklung im Zeitraum der letzten fünf Jahre bei den Hebelprodukten. Es heißt:
4) Aussagen zu der früheren Wertentwicklung eines Finanzinstrumentes, eines Finanzindexes oder einer Wertpapierdienstleitung dürfen nicht im Vordergrund der Information stehen und müssen,
1) geeignete Angaben zur Wertentwicklung enthalten, die sich auf die unmittelbar vorausgehenden fünf Jahre beziehen, in denen das Finanzinstrument angeboten, der Finanzindex festgestellt oder die Wertpapierdienstleistung erbracht worden sind; …
6) … Die Angaben müssen auf angemessenen, durch objektive Daten gestützte Annahmen beruhen und für den Fall, dass sie auf der Bruttowertentwicklung beruhen, deutlich angeben, wie sich Provisionen, Gebühren und andere Entgelte auswirken.
Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas und Segelken (Spezialgebiet Kapitalanlagerecht) sollte die WpDVerOV für Anleger von der ehemaligen Phoenix Kapitaldienst GmbH bereits in der Entwurfsfassung die Rechte auf dem Niveau der EU-Ebene verbessern, auch dann, wenn sie erst ab dem 01.11.2007 in Kraft tritt.
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Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken (Spezialgebiet: Kapitalanlagerecht)- Anwaltshotline: 01724107745 / em>
RAe Robert, Kempas, Segelken
Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195 Bremen
Tel:0421/321121
Fax:0421/18944
segelken@anwalt-a.de
Insolvenzverfahren Securenta AG: Anlegerforderungen eventuell nicht automatisch anerkannt
Zu kleiner Gerichtsaal erfordert Gespräche
(News4Press.com)Bremen - Jena, den 02.07.2007 - Die Arge Securenta AG, eine Aktionsgemeinschaft der PWB Rechtsanwälte Jena und der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, erhielt zwischenzeitlich zahlreiche Instruktionen von Securenta-Geschädigten. Der Anmeldetermin für die Forderungen der Gläubiger wurde auf den 20. September 2007 festgelegt. Die Gläubigerversammlung findet am 26. Septemb ...
Arge Securenta - Infoveranst. 07.07.07 - Maritim Berlin
Gerichtsstand Göttingen wegen Gerichtsstandserschleichung
(News4Press.com) Bremen - Jena, den 20.06.07. Die ARGE Securenta AG lädt ein zur Infoveranstaltung am 07.07.07, 14.00 Uhr, Maritim Hotel Berlin, Staufenbergstraße 26, 10785 Berlin. Thema: Insolvenz bei der Securenta AG, Göttingen
Ort: Hotel Maritim, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, Zeit: 07.07.07, 14. Uhr (Samstags, morgens hin, abends zurück), Veranstalter/Referenten: Die ARGE Securenta AG ...
Erste Besprechung der Anlegerkanzleien
Insolvenz der Securenta AG (Göttinger Gruppe)
(News4Press.com)- Bremen, den 16.06.07 - Gegen die Securenta AG waren 8000 Schadensersatzprozesse geführt worden, es wurden ca. 25 Mio. Euro durch die Anlegeranwälte erstritten. Das Amtsgericht Göttingen hat am 14.06.2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet. Das Gericht ernannte den Hamburger Steuerberater Peter Knöpfel zum Insolvenzverwalter.
Die Frage, welches I ...
ARGE Securenta AG: Infoveranstaltung 15.06.07 - 01724107745
Bremen, Hotel Maritim - alle Geschädigten schriftlich eingeladen
(News4Press.com)- Bremen - Jena, den 10.06.2007 - Die ARGE Securenta AG, eine Inititive von den PWB Rechtsanwälten Jena und den Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken (Bremen-Erfurt) hat fast sämtliche Securenta-Geschädigten im Mandantenauftrag schriftlich zu einer Informationsveranstaltung nach Bremen eingeladen. Die Anschriften waren im Handelsregister Göttingen öffentlich zugänglich (BDSG).
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MiFID-Umsetzungen aus Anlegersicht
In europarechtskonformer Auslegung schon jetzt verbindlich
(News4Press.com)- Bremen, den 27.05.2007 - Die MiFID-Änderungen ab dem 01.11.2007 gelten nur für KWG-Produktlösungen, nicht für Investmentfondsanteile und Unternehmensbeteiligungen.
Nachweisvermittlung wird erlaubnisfrei
- Die Nachweisvermittlung bei KWG-Produkten bedarf zukünftig keiner Erlaubnis. Danach ist eine Finanzdienstleistung nicht erlaubnispflichtig, wenn lediglich eine Beziehung ...
Argentinienklagen - eine Zwischenbilanz
Geduld ist erforderlich
(News4Press.com)- Bremen, den 27.05.2007 - Im folgenden wird ein Auszug aus dem Referat des Kollegen RA Michael Kehl (RAe Dittke, Schweiger, Kehl, Düsseldorf) auf dem Seminar vom Finanztip am 18.05.07 (Steuern und Recht für Kapitalanleger)wiedergegeben: "Neben erfolgreicher Inanspruchnahme der Beraterbanken laufen derzeit gerichtliche und eilgerichtliche Maßnahmen gegen das Land Argentinien, mit d ...
DM Beteiligungen AG u. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG
Die formellen Fragen der Verjährung korrekt lösen
(News4Press.com)- Bremen, den 19.05.2007 - Da in den nächsten Wochen die einjährige Verjährungsfrist für Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG und der DM Beteiligungen AG wegen der Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen abläuft, ist nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas und Segelken, Bremen, die bislang die meisten Prozesse in Sache ...
MiFID stärkt Anlegerrechte präzise
WpDVerOV tritt am 01.11.2007 in Kraft
(News4Press.com) Bremen, den 07. Mai 2007 - Die Verhaltensverpflichtungen eines Vermittlers von Hebelprodukten sind in dem Entwurf zur Verordnung der Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV) in Umsetzung der MiFID normiert (Stand 30. Januar 2007). Sie erg ...
Anwaltshotline 01724107745: Vermögenswerte bei LAM Immobilien- und Beteiligungs AG korrekt sichern
500.000,-- Euro von den Behörden gesichert
(News4Press.com)- Bremen, den 22.04.2007 - Die Fachpresse betonte in der Vergangenheit die Methoden der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG im Zusammenhang mit deren Aktienvertrieb. Ab 2001 gab es Emissionen, wobei amtsbekannte Telefonverkäufer die nicht börsennotierten Unternehmensaktien an gutgläubige Anleger vermittelt haben. Es besteht der Verdacht, dass zahlreiche Privatinvestoren unter Vorsp ...
Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzplan sichert rasche Auszahlungen
Insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren als ein Eilverfahren zu sehen
(News4Press.com)- Bremen, den 20.04.07 - Ein insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren ist zum Glück als ein Eilverfahren zu behandeln: Auf der Gläubigerversammlung in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH vom 19.04.2007 in Frankfurt a. M. wurde der Insolvenzplan bei strahlendem Sonnenschein einvernehmlich angenommen (sofortige Auszahlung von 200 Mio. Euro an die Gläubiger). Die EdW bestätigte die Ent ...
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