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VIP-Medienfonds 3 und 4
Steuern eher nicht geschuldet
(News4Press.com)Bremen, den 16.03.07 - Nachdem die Finanzverwaltung Ende 2006 den Grundlagenbescheid der beiden VIP-Medienfonds 3 und 4 geändert hatte, werden die ersten der insgesamt 11.000 Anleger zur Zeit von den entsprechenden Wohnortfinanzämtern zur Steuernachzahlungen aufgefordert.
Modell: Nur 20 % investiert, ca. 35 % als Sicherheit bei der Bank, 65 % an Initiatoren
Nach den Ermittlungen sollen nur ca. 20% der Anlegergelder für Filmproduktionen verwendet worden sein. Insbesondere amerikanische Filmproduktionsgesellschaften sollen eigene Finanzierungslücken gefüllt haben. Gesucht worden waren amerikanische Filmprojekte, bei denen noch ca. 20 % der Finanzierung fehlten, aber 80 % schon vorhanden waren. Deshalb hatte sich der Fonds als Co-Produzent bezeichnet, obwohl nach den Angaben und dem Förderungszweck die Produktion über Deutschland zu 100 % hätte abgewickelt werden müssen.
Bilanzrechtlich fehlte lediglich juristische Sekunde
Der Rest des Geldes (wahrscheinlich nur die ca. 35 %) befinden sich festverzinslich bei den Banken (Commerzbank, HypoVereinsbank und Dresdener Bank), die seinerzeit auch die Fonds vermittelt und vertrieben hatten. Die Staatsanwaltschaft ist sich dabei sicher, das dieses Festgeld den Zweck hat, die Rückzahlung des Geldes an den Fonds zu gewährleisten, wie es den Anlegern unter dem Namen „Garantiefonds“ versprochen wurde. Dann allerdings hätten die vermeintlichen Filminvestitionen nicht zu 100% als Risikokapital (Kosten) von der Steuer abgesetzt werden dürfen, was die meisten Anleger aber so praktiziert haben. Bilanzrechtlich fehlte eine sogenannte „juristische Sekunde“ für die Rechtsumschaffung, in der das Anlegegeld zu Kosten und nicht zur Sicherheit umgewandelt wurde. Diese juristische Sekunde wäre dadurch eingetreten beispielsweise, dass der Lizenznehmer (Produktionsgesellschaft) die Anlagegelder für Kosten verwendet hätte und das Schuldübernahmeentgeld als Sicherheit für die Bank aus eigenen Mitteln finanziert bzw. fremdfinanziert hätte. Dann wäre der Investitionszweck gewahrt gewesen.
Angeblich keine Gewinnerzielungsabsicht und keine Herstellereigenschaft
Die Steuerverwaltung unterstellt daher eine mangelnde Gewinnerzielungsabsicht und bestreitet die sogenannte Herstellereigenschaft. Im Ergebnis wurden die Verlustzuweisungen bis auf einen geringen Teil aberkannt. Auf die Anleger werden somit Steuerrückzahlungen von insgesamt ca. 275 Mill. Euro zukommen. Danach soll es sich bei den beiden Fonds um reine Steuersparmodelle gehandelt haben und die Filmförderung lediglich eine Randrolle gespielt haben. Durch ein Gutachten des Finanzamtes seien diese Erkenntnisse auch bestätigt worden.
Steuerlich Abhilfe möglich
Die Fondsverwaltung und der seit Oktober 2005 inhaftierte Initiator Andreas S. bestreiten dies. Sie behaupten, dass letztendlich auch die ca. 35 % von der Bank in die Filmproduktion geflossen sei und daher von keinerlei Beanstandungen auszugehen sei. Dieses habe die Behörde nur nicht ermittelt. Hierzu habe man bei namhaften Spezialisten ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diese Auffassung bestätige. Ist die Behauptung von S. richtig, ist der Fond kerngesund – steuerrechtlich jedenfalls, prospekthaftungsrechtlich wegen der fehlerhaften Performance nicht. Nicht wenige Wohnsitzfinanzämter haben die Vollziehung ausgesetzt, und zwar zinslos bis maximal sechs Monate. Es wird geraten, gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt auf Einzelzustellung zu bestehen, um Rechtsmittel dagegen einlegen zu können. Steuerrechtsexperten meinten zu der Steueraberkennung: “Analog zu einem Wirtschaftsunternehmen würde dieses bedeuten: Weil der Buchhalter das Geld unterschlägt, würden in einem Unternehmen alle betrieblichen Kosten von der Finanzverwaltung aberkannt werden.“ Rechtsanwälte Robert, Kempas und Segelken (Kapitalanlagerecht) konnten das Finanzgericht Hamburg mit dieser Argumentation in einer vergleichbaren Konstellation in einem beachteten Musterprozess in Sachen Hanseatische Aktiengesellschaft überzeugen. Beachtlich ist, dass 40 % aller begründeten Ansprüche beim Finanzgericht aus formellen Gründen verloren gehen.
Steuerrechtlicher Vorbescheid ging von der reinen Form aus
Die Fondinitiatoren behaupten, die Finanzverwaltung habe das Modell gekannt. Diese sagt, es habe ihr ein ähnliches Modell vorgelegen, was nicht bestritten wird. Das jetzige von der vorgelegten Form abweichende Modell habe sich von selbst entwickelt, so die Fondsinitiatoren.
Kein strafprozessuales Präjudiz
Der Anklagevorwurf gegen S. hat sich reduziert auf die Veruntreuung von 4 Mio. Euro an sich und 2,5 Mio. Euro an seine Ehefrau einen Tag nach seiner Verhaftung. S. wendet ein, dazu läge eine gesellschaftsrechtliche Genehmigung vor. Wegen Betruges gegenüber den Anlegern wird noch ermittelt, aber es sieht so aus, als wenn das strafrechtliche Verdikt schadensersatzrechtlich keine Rolle spielt.
Klagen ohne Schaden
Bei Zivilgerichten ist der Anlegeranwalt der Herr des Verfahrens. Die Investoren werden den Druck auf das Management zur Hebung der Werte steigern. Schief gehen kann hier nichts. Einige vermittelnde Banken haben den Anlegern aufgrund prozessualer Geschehnisse noch vor wenigen Tagen die volle Rückzahlung der Einlage ausdrücklich versichert. Es ist nicht so, dass durch einen verlorenen Prozess der Anspruch gegen den Fonds überhaupt voll erlischt. Denn gegen den Fonds selbst wird nicht geklagt. Es droht Verjährung der Schadensersatzansprüche. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kostendeckung.
Wie die genaue Vermögenssituation der beiden Fonds zur Zeit ausschaut, bleibt ebenfalls unklar. Von einer unmittelbaren Zahlungsunfähigkeit kann zur Zeit wohl nicht ausgegangen werden.
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Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken (Spezialgebiet: Kapitalanlagerecht)- Anwaltshotline: 01724107745 / em>
RAe Robert, Kempas, Segelken
presserechtlich verantwortlich: Wilhelm Segelken
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MiFID-Umsetzungen aus Anlegersicht
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Nachweisvermittlung wird erlaubnisfrei
- Die Nachweisvermittlung bei KWG-Produkten bedarf zukünftig keiner Erlaubnis. Danach ist eine Finanzdienstleistung nicht erlaubnispflichtig, wenn lediglich eine Beziehung ...
Argentinienklagen - eine Zwischenbilanz
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DM Beteiligungen AG u. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG
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500.000,-- Euro von den Behörden gesichert
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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzplan sichert rasche Auszahlungen
Insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren als ein Eilverfahren zu sehen
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