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Privatbank Reithinger: Vom Berichtstermin im Insolvenzverfahren v. 01.02.07
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zahlte 82 Mio. €
(News4Press.com)- Bremen, den 02.02.07 - Am 01.02.2007 um 9.40 Uhr eröffnete die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts Konstanz, Frau Kirchner, mit 40-minütiger Verspätung den Berichtstermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger in der Friedrichshafener Messe-Halle.
Nach einer kurzen Einführung der Rechtspflegerin Kirchner gab diese das Wort an den Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Müller-Feyen, München, weiter. Herr RA Müller-Feyen warf gleich zu Beginn seines Berichts die aus seiner Sicht wesentliche Frage dieses Insolvenzverfahrens auf: Sind die von der Privatbank Reithinger zur Finanzierung insbesondere von Immobilienfonds gewährten Darlehen zurückzuzahlen oder können diese Forderungen von ihm eingezogen werden? Da die Darlehensforderungen den größten Aktiv-Posten in der vorläufigen Vermögensübersicht darstellen, spielen sie für die spätere Insolvenzquote eine entscheidende Rolle.
RA Müller-Feyen berichtete sodann von den Schwierigkeiten der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. So sei die vollständige Buchführung gar nicht über die Privatbank Reithinger abgewickelt worden. Überwiegend habe die Bank die Konten nur zur Verfügung gestellt und die Buchführung an die SECI ausgelagert. Auch die Einlagensicherung musste wegen dieser verschiedenen Buchführungen ein aufwendiges Kontrollverfahren durchführen. Insgesamt sei die gesetzliche Entschädigung jedoch nahezu vollständig abgeschlossen (ca. 82 Mio. Euro).
Zur Vorgeschichte des Insolvenzverfahrens erläuterte RA Müller-Feyen im Einzelnen die Vorgehensweise der BaFin von zunächst einstweiligen Maßnahmen bis hin zum Insolvenzantrag. Am 14.09.2006 ging der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht Konstanz ein, am 15.09.2006 wurde Herr RA Müller-Feyen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verlauf stellte er sowohl den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit als auch den Grund der Überschuldung fest. Mit Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 01.11.2006 wurde schließlich das Insolvenzverfahren eröffnet und RA Müller-Feyen zum Insolvenzverwalter bestellt.
Als Nächstes gab der Insolvenzverwalter einen Überblick über die vorhandenen, aber im Einzelnen teilweise strittigen Vermögenswerte: Die Darlehensforderungen zur Beteiligungsfinanzierung (insbesondere von Immobilien-Fonds) machten den größten Anteil in Höhe von rund 98 Mio. Euro aus. Der Großteil sei von der Procurator als Unterzeichner der Verträge in Vollmacht für die Anleger unterzeichnet worden. Diese so genannten Treuhändervollmachten beschäftigten schon seit einiger Zeit die Gerichte und würden von diesen zum Teil als nichtig angesehen. Die Konsequenz dieser Rechtsprechung sei, dass die Darlehensverträge nichtig sind und die einzelnen Darlehensnehmer / innen die eingezahlten Beträge zurückfordern könnten. In diesem Fall mutieren die eigentlichen Schuldner zu Gläubigern, so der Insolvenzverwalter.
Bislang seien zwei Entscheidungen von Oberlandesgerichten gegen die Privatbank Reithinger ausgesprochen worden. In einer Angelegenheit sei die Revision zurzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Nach der vorläufigen rechtlichen Einschätzung des Herrn Müller-Feyen bestünden durchaus Erfolgsaussichten in diesem Verfahren, allerdings müsste in Zusammenarbeit mit dem BGH-Anwalt noch ergänzend vorgetragen werden.
Müller-Feyen hob hervor, dass er solange auf die Einziehung der Forderungen verzichten werde, bis der BGH eine eindeutige Entscheidung getroffen habe. Weiter erklärte er, dass er sich vorstellen könne, im Einzelfall mit den jeweiligen Darlehensnehmern Vergleiche abzuschließen.
Ein weiterer größerer Aktiv-Posten machten Kredite / Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen an zwei Wohnungsbaugenossenschaften aus, der Euronova sowie der Tereno. In diesem Zusammenhang erläuterte Müller-Feyen, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld voraussichtlich noch in diesem Monat Anklage gegen den wirtschaftlichen Eigentümer der Privatbank Reithinger, Herrn Thannhuber, erheben werde. Forderungseinzüge der Darlehensforderungen würden von ihm aber auch in diesem Fall nicht erfolgen. In Sachen Wohnungsbaugenossenschaft Tereno sei zudem vor dem Finanzgericht ein Rechtsstreit anhängig, in dem es hauptsächlich um die Frage gehe, ob 2 / 3 des Genossenschaftsvermögens tatsächlich ordnungsgemäß verwendet worden sei. Die Erfolgsaussichten seien offen, etwaige Vergleiche nicht auszuschließen.
Ein dritter großer Vermögenswert stellen Darlehensforderungen gegen Firmen aus dem Umkreis des wirtschaftlichen Eigentümers der Bank, Thannhuber, dar. Auch hier drohen gerichtliche Auseinandersetzungen. Möglicherweise bestünden Aufrechnungsmöglichkeiten, aber auch Gegenforderungen seien nicht auszuschließen.
Vermögenswerte bzw. Ansprüche bestanden „zu Lebzeiten“ der Privatbank Reithinger zudem gegenüber Sparern, die vermögenswirksame Leistungen erbracht haben. Mit den monatlichen Raten von überwiegend 51,00 Euro (erbracht vom Arbeitgeber) wurden entweder DBVI-Aktien, Investment-Fonds oder Anteile des Reithinger-Fonds erworben. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters handelt es sich dabei weiterhin um werthaltige Vermögensfonds, die nicht der Insolvenzmasse unterfallen. Vielmehr könne einerseits bei der jetzigen Hausbank ein Antrag auf Übertragung des Depots gestellt werden. Andererseits sei es durchaus denkbar, dass eine Auszahlung der Vermögenswerte erfolgen könne. Bis spätestens Ende Februar, so der Insolvenzverwalter, würden alle Sparer angeschrieben und ihnen der Stand des Guthabens sowie die in 2006 geleisteten Zahlungen mitgeteilt werden. Wegen der schon angesprochenen Komplikationen mit der Buchführung / Buchhaltung könne dies erst so spät erfolgen.
Den Wert des zum Vermögen gehörenden Bankhauses Reithinger in Singen bezifferte Müller-Feyen auf ca. 400.000,00 bis 500.000,00 Euro. Der Haben-Stand des Kontos belaufe sich zurzeit auf 21 Mio. Euro.
Bis jetzt wurden rund 220 Mio. Euro als Forderungen angemeldet, was weit über die Bilanzsumme der Privatbank Reithinger hinausgehe.
Der Insolvenzverwalter kündigte an, dass er einen Großteil der Forderungen vorläufig bestreiten werde (insbesondere die umstrittenen Darlehensforderungen). Allerdings widersetze er sich nicht besseren Erkenntnissen, wenn definitive gerichtliche Entscheidungen gefallen seien.
Eine mögliche Größenordnung für die Insolvenzquote könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen. Sie wäre reine Spekulation. Zu den Kosten des Verfahrens könne er auch noch nichts sagen, die Verfahrensdauer werde wegen zu erwartender Rechtsstreitigkeiten acht bis zehn Jahre dauern. Unabhängig davon werde er jedoch die Auszahlung einer Quote – soweit vertretbar – so zeitnah wie möglich vornehmen. Dies werde jedes Jahr geprüft. Er könne sich eine halbwegs zeitnahe Auszahlung zwischen fünf bis zehn Prozent – wenn vertretbar – durchaus vorstellen, gesichert sei dies aber nicht.
Sodann erhielten der Schuldner- sowie der Gläubigerausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme. Erklärungen erfolgten jedoch nicht.
Anschließend konnten sich Gläubiger bzw. Gläubigervertreter zu Wort melden. Unter anderem meldete sich ein Justitiar einer Unternehmensgruppe zu Wort, der für diese ca. 6 Mio. Euro an Forderungen angemeldet hatte. Er führte u. a. aus, dass es Informationen darüber gebe, dass vor der Schließung der Privatbank Reithinger sämtliche Forderungen von anderen Kreditinstituten gegenüber der Bank vorfristig zurückgeführt worden seien, womöglich mit Wissen der BaFin. Der Unternehmensgruppe sei zudem allein dadurch ein Schaden i.H.v. über 2 Mio. Euro entstanden, dass einen Tag vor dem Entzug der Erlaubnis, Bankgeschäfte zu tätigen, der Betrag von 2 Mio. Euro im Lastschriftverfahren abgebucht worden sei. Es folgte weitere Wortmeldungen und Diskussionen.
Die Rechtspflegerin teilte sodann vor dem letzten Tagesordnungspunkt (Beschlussfassung) mit, dass sich Gläubiger und Gläubigervertreter hier versammelt hätten, die ca. 147 Mio. Euro der angemeldeten rund 220 Mio. Euro repräsentieren. Dabei sei die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) mit 82 Mio. Euro der größte Gläubiger (56 % der Stimmen).
Mit einstimmigem Beschluss der Versammlung wurde RA Müller-Feyen als Insolvenzverwalter beibehalten. Das Gremium des Gläubigerausschusses wurde ebenfalls einstimmig bestätigt, jedoch musste bei der Wahl der Besetzung des Ausschusses wegen Gegenstimmen ein aufwendigeres Wahlverfahren durchgeführt werden. Letztlich wurden die Mitglieder Dr. Weber (EdB), Jürgen Bang vom Bundesverband Deutscher Banken e.V. sowie RA Liebig-Ersting mit deutlichen Mehrheiten bestätigt. Sowohl der Justitiar der oben angesprochenen Unternehmensgruppe als auch ein Gläubigervertreter scheiterten mit dem Versuch, in den Ausschuss aufgenommen zu werden.
Schließlich wurden die einstimmigen Beschlüsse gefasst, dass die Bank die Geschäfte nicht wieder aufnimmt (was ihr sowieso von der BaFin untersagt ist) und dass der Insolvenzverwalter von den Beschränkungen des § 149 Abs. 2 InsO befreit wird. Die Berichterstattungspflicht des Insolvenzverwalters gegenüber dem Gericht hat nach ebenfalls einstimmigem Beschluss jährlich zum 01.02., erstmalig zum 01.02.2008 zu erfolgen.
Mit dem Hinweis auf den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 26. April 2007, 10.00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Konstanz schloss Rechtspflegerin Kirchner den Berichtstermin.
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