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US$ 2,05 Mrd. für Insolvenzplanverfahren
Schadensersatzansprüch bei Refco wegen Churnings
(News4Press.com)Montana, den 01.12.06 -Im Oktober 2006 haben sich die Gläubigervertreter mit der Refco auf einen Insolvenzplan zur Reorganisation der Refco geeinigt und diesen zur Abstimmung allen Gläubigern, die fristgemäß einen Proof of Claim eingereicht haben, vorgelegt. Die Voten der einzelnen Gläubiger müssen bis spätestens um 17:00h Ortszeit am 8. Dezember 2006 schriftlich beim Claims Agent OMNI MANAGEMENT eingehen. Der vorgeschlagene Insolvenzplan sieht Zahlungen an Gläubiger von insgesamt US$ 2,05 Mrd. vor. Die von europäischen Privatanlegern geltend gemachten Ansprüche betreffen im Wesentlichen drei Fallgruppen. Die erste Gruppe betrifft die Rückforderung von Guthaben, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestanden, ohne dass nach Insolvenzeröffnung weitere Handelstätigkeiten abgewickelt wurden. Die zweite Gruppe betrifft die Geltendmachung von Handelsverlusten, die nach der Insolvenzanmeldung eingetreten sind. Die dritte Gruppe betrifft sonstige Ansprüche wegen Churning, Beratungs- und Aufklärungsmängeln bei Finanzterminkontrakten, die schon vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Hinsichtlich der genannten Gruppen sieht der Insolvenzplan grundsätzlich eine Quotierung zwischen 10 und 37,5% der angemeldeten Forderung vor, sofern der entsprechende Gläubigeranspruch anerkannt wird. Grundsätzlich ist es dem Schuldner wie auch dem Insolvenzverwalter vorbehalten, angemeldeten Ansprüchen bis zur gerichtlichen Genehmigung des Planes zu widersprechen. Wird ein solcher Widerspruch erhoben, so hat das Insolvenzgericht vor Entscheidung über den Insolvenzplan über die Massezugehörigkeit des bestrittenen Anspruchs in einer Anhörung zu entscheiden. Hinsichtlich von Ansprüchen, die der Gruppe 1 unterfallen, kann es empfehlenswert sein, dem vorgeschlagenen Plan zu widersprechen, um den Anschein eines konkludenten Verzichts in einem späteren, streitigen Verfahren zu vermeiden. Guthaben, die der Anspruchsgruppe 1 unterfallen, standen im Zeitpunkt des Insolvenzfalls unter treuhänderischen Verwaltung des Schuldners, befanden sich also nicht in seinem Vermögen. Diese sollten daher in einem späteren Verfahren unter Berufung auf einen sogenannten Constructive Trust zu 100% zurückgefordert werden können, allerdings ist das Prozessrisiko im Einzelfalle abzuwägen. Hinsichtlich Ansprüchen, welche den Gruppen 2 und 3 unterfallen, kann es empfehlenswert sein, dem vorgeschlagenen Plan zuzustimmen. Obwohl insbesondere bezüglich der der Gruppe 2 unterfallen Ansprüche möglicherweise ebenfalls eine 100%-ige Rückforderung möglich sein könnte, da Handelstätigkeiten nach dem Insolvenzfall gegen aufsichtsrechtlichen Verfügungen verstießen, kann das Prozessrisiko hier im Einzelfall bei Beträgen unter 100.000 EUR zu hoch sein, um Ansprüche später gesondert zu verfolgen. Entscheidend ist zunächst, dass die Stimmabgabe zeitig am 8. Dezember 2006 erfolgt. Das Wahlverfahren sieht vor, dass Gläubiger auch durch Benennung eines Vertreters ihre Stimme abgeben können. In jedem Fall ist eine Begutachtung und Klassifzierung des Gläubigeranspruchs, so wie auch dem Proof of Claim charakterisiert und begründet, geboten, um nachteilige Konsequenzen vermeiden. Interessenten richten sich bitte an Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber, Montana, unter www.naberpc.com. Er ist in Deutschland und den USA jeweils als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt über exzellente Kenntnisse bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Bereich des Kapitalanlagerechts. Er arbeitet auf diesem Gebiet mit zahlreichen deutschen Kanzleien zusammen.
RAe Robert, Kempas, Segelken
presserechtlich verantwortlich: RA Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
28195 Bremen
Tel:0421/321121
Fax:0421/18944
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www.anwalt-a.de
Insolvenzverfahren Securenta AG: Anlegerforderungen eventuell nicht automatisch anerkannt
Zu kleiner Gerichtsaal erfordert Gespräche
(News4Press.com)Bremen - Jena, den 02.07.2007 - Die Arge Securenta AG, eine Aktionsgemeinschaft der PWB Rechtsanwälte Jena und der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, erhielt zwischenzeitlich zahlreiche Instruktionen von Securenta-Geschädigten. Der Anmeldetermin für die Forderungen der Gläubiger wurde auf den 20. September 2007 festgelegt. Die Gläubigerversammlung findet am 26. Septemb ...
Arge Securenta - Infoveranst. 07.07.07 - Maritim Berlin
Gerichtsstand Göttingen wegen Gerichtsstandserschleichung
(News4Press.com) Bremen - Jena, den 20.06.07. Die ARGE Securenta AG lädt ein zur Infoveranstaltung am 07.07.07, 14.00 Uhr, Maritim Hotel Berlin, Staufenbergstraße 26, 10785 Berlin. Thema: Insolvenz bei der Securenta AG, Göttingen
Ort: Hotel Maritim, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, Zeit: 07.07.07, 14. Uhr (Samstags, morgens hin, abends zurück), Veranstalter/Referenten: Die ARGE Securenta AG ...
Erste Besprechung der Anlegerkanzleien
Insolvenz der Securenta AG (Göttinger Gruppe)
(News4Press.com)- Bremen, den 16.06.07 - Gegen die Securenta AG waren 8000 Schadensersatzprozesse geführt worden, es wurden ca. 25 Mio. Euro durch die Anlegeranwälte erstritten. Das Amtsgericht Göttingen hat am 14.06.2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet. Das Gericht ernannte den Hamburger Steuerberater Peter Knöpfel zum Insolvenzverwalter.
Die Frage, welches I ...
ARGE Securenta AG: Infoveranstaltung 15.06.07 - 01724107745
Bremen, Hotel Maritim - alle Geschädigten schriftlich eingeladen
(News4Press.com)- Bremen - Jena, den 10.06.2007 - Die ARGE Securenta AG, eine Inititive von den PWB Rechtsanwälten Jena und den Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken (Bremen-Erfurt) hat fast sämtliche Securenta-Geschädigten im Mandantenauftrag schriftlich zu einer Informationsveranstaltung nach Bremen eingeladen. Die Anschriften waren im Handelsregister Göttingen öffentlich zugänglich (BDSG).
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MiFID-Umsetzungen aus Anlegersicht
In europarechtskonformer Auslegung schon jetzt verbindlich
(News4Press.com)- Bremen, den 27.05.2007 - Die MiFID-Änderungen ab dem 01.11.2007 gelten nur für KWG-Produktlösungen, nicht für Investmentfondsanteile und Unternehmensbeteiligungen.
Nachweisvermittlung wird erlaubnisfrei
- Die Nachweisvermittlung bei KWG-Produkten bedarf zukünftig keiner Erlaubnis. Danach ist eine Finanzdienstleistung nicht erlaubnispflichtig, wenn lediglich eine Beziehung ...
Argentinienklagen - eine Zwischenbilanz
Geduld ist erforderlich
(News4Press.com)- Bremen, den 27.05.2007 - Im folgenden wird ein Auszug aus dem Referat des Kollegen RA Michael Kehl (RAe Dittke, Schweiger, Kehl, Düsseldorf) auf dem Seminar vom Finanztip am 18.05.07 (Steuern und Recht für Kapitalanleger)wiedergegeben: "Neben erfolgreicher Inanspruchnahme der Beraterbanken laufen derzeit gerichtliche und eilgerichtliche Maßnahmen gegen das Land Argentinien, mit d ...
DM Beteiligungen AG u. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG
Die formellen Fragen der Verjährung korrekt lösen
(News4Press.com)- Bremen, den 19.05.2007 - Da in den nächsten Wochen die einjährige Verjährungsfrist für Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG und der DM Beteiligungen AG wegen der Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen abläuft, ist nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas und Segelken, Bremen, die bislang die meisten Prozesse in Sache ...
MiFID stärkt Anlegerrechte präzise
WpDVerOV tritt am 01.11.2007 in Kraft
(News4Press.com) Bremen, den 07. Mai 2007 - Die Verhaltensverpflichtungen eines Vermittlers von Hebelprodukten sind in dem Entwurf zur Verordnung der Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV) in Umsetzung der MiFID normiert (Stand 30. Januar 2007). Sie erg ...
Anwaltshotline 01724107745: Vermögenswerte bei LAM Immobilien- und Beteiligungs AG korrekt sichern
500.000,-- Euro von den Behörden gesichert
(News4Press.com)- Bremen, den 22.04.2007 - Die Fachpresse betonte in der Vergangenheit die Methoden der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG im Zusammenhang mit deren Aktienvertrieb. Ab 2001 gab es Emissionen, wobei amtsbekannte Telefonverkäufer die nicht börsennotierten Unternehmensaktien an gutgläubige Anleger vermittelt haben. Es besteht der Verdacht, dass zahlreiche Privatinvestoren unter Vorsp ...
Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzplan sichert rasche Auszahlungen
Insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren als ein Eilverfahren zu sehen
(News4Press.com)- Bremen, den 20.04.07 - Ein insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren ist zum Glück als ein Eilverfahren zu behandeln: Auf der Gläubigerversammlung in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH vom 19.04.2007 in Frankfurt a. M. wurde der Insolvenzplan bei strahlendem Sonnenschein einvernehmlich angenommen (sofortige Auszahlung von 200 Mio. Euro an die Gläubiger). Die EdW bestätigte die Ent ...
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