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Gläubigerversammlungsprotokoll WBG Leipzig West AG

Sachstandsbericht vom 27.11.06 (Autoren RA Segelken, Bremen, u. RA Späth v. RAen Dr. Rohde u.Späth, Berlin)



(News4Press.com)Bremen / Berlin, den 29.11.06 - Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West Aktiengesellschaft (WBG), Herrn Rechtsanwalt Dr. Lucas Flöther, auf der Gläubigerversammlung vom 27.11.06 in der Arena Leipzig (WM-Stadion) hatten ca. 38.106 Gläubiger 45.981 Einzelforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet, wovon 45.493 Forderungen anerkannt wurden. 99 Forderungen wurden bestritten. Ca. 8000 Anmelder hatten ihren Besuch zur Gläubigerversammlung angekündigt, gekommen waren nur ca. 550 Gläubiger.
Es handelte sich bei der Veranstaltung im Grunde um zwei Versammlungen, von 10 Uhr bis um 11.30 Uhr fand die Versammlung der Inhaberschuldverschreibungsgläubiger statt, von 13 Uhr bis 16 Uhr die eigentliche Gläubigerversammlung. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters wurde auf der ersten Versammlung von der Mehrheit abgelehnt.
Die Gesamtveranstaltung dauerte von 10 Uhr bis 16 Uhr, Einlass war ab 8 Uhr. Sie wurde von der Rechtspflegerin Frau Götze vom Amtsgericht Leipzig geleitet. Nach Meinung des Insolvenzverwalters sei die Wahl eines gemeinsamen Vertreters als Rechtsfigur aus dem Jahre 1900 in Anbetracht der derzeitigen Insolvenzordnung überholt. Eine angemessene Vergütung des Gemeinsamen sei aus der der Insolvenzmasse zu zahlen. Dieses hätte für eine Privatperson ein finanzielles Risiko bedeutet. Wenn er von der Mehrheit der vertretenen Forderungen gewählt worden wäre, wäre er Zwangsvertreter aller Zertifikatsgläubiger geworden. Von einer Minderheit gewählt, hätte jedem die Eigenanmeldung freigestanden. Der Wirkungskreis des gemeinsamen Vertreters, z.B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, wäre von der Versammlung bestimmt worden. Dieses hätte wegen der damit verbundenen Forderungssperre zu Gefährdungen von individuellen Ansprüchen aus den Finanzkontrakten führen können. Im Ergebnis kam es zu einer Abstimmung der Gläubiger, in der 1 Mio. der vertretenen Forderungen für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters stimmten, 41 Mio. jedoch dagegen. Hinzu trat noch, dass niemand für die Wahl zum gemeinsamen Vertreter kandidieren wollte. Damit war die Wahl eines gemeinsamen Vertreters abgelehnt worden.
Wie Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lucas Flöther ab 13 Uhr auf der eigentlichen Gläubigerversammlung, an der weitere Gläubiger (Arealbank, öffentliche Hand) teilnahmen, informierte, war der Insolvenzantrag am 19.06.06 vom Vorstand der WBG Leipzig West gestellt worden, am 20.06.06 erfolgte die Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter durch das Amtsgericht Leipzig. Festgestellt wurden von ihm am 20.06.06 überfällige Ansprüche der Anleger bei der WBG, der Geschäftsbetrieb ruhte, die Flut von Briefen konnte nicht mehr bewältigt werden. Die Emittentin verfügte über unüberschaubaren Immobilienbesitz, und zwar bundesweit an 18 Orten. Die Finanzflüsse und Unternehmensbeteiligungen werden derzeit noch geprüft. Die Nacharbeitung der ungeordneten Buchhaltung beansprucht derzeit ca. 50 Mitarbeiter. Zahlreiche Geschäftsvorfälle seien nicht gebucht. Die Ermittlungen in diesem Dickicht werden noch Jahre in Anspruch nehmen. Am 01.09.06 wurde das Insolvenzverfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Die wirtschaftliche Entwicklung der WBG war von Anfang an ungünstig gewesen, so der Insolvenzverwalter. Anfang der 90er Jahre stand die Gesellschaft kurz vor dem Konkurs, ab 1991 sicherte sich der Initiator S. die Mehrheit an der WBG. Ein Insolvenzantrag wurde aus unbekannten Gründen zurückgenommen. Etwas später wurde ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, d.h. der Initiator S. trug formal die Gewinne und Verluste der Gesellschaft. Bis 1999 erwirtschaftete die Gesellschaft Verluste. Ab 1999 erfolgte die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen. Es wurde ein Gesamtvolumen von 552 Mio. Euro an Inhaberschuldverschreibungen emittiert. Die weiteren wesentlichen Daten wurden wie folgt mitgeteilt:
- Die weichen Kosten (Werbung, Porto, Beratung) betrugen 46 Mio. Euro.
- Rückzahlungen an Anleger beliefen sich auf 339 Mio. Euro (61 % gemessen an der Emission).
- An den Initiator S. wurden abgeführt: 99 Mio. Euro.
- Der Zeitwert der Aktiva (Immobilien, Beteiligungen) belief sich auf 47 Mio. Euro.
- Der Buchwert (überhöht) der Aktiva wurde hingegen mit 350 Mio. Euro ausgewiesen.
- Ein dinglicher Arrest gegen den Initiator S. wurde vom Insolvenzverwalter in Höhe von 74 Mio. Euro erwirkt.
- Zur freien Masse könnten zunächst an den Insolvenzverwalter fließen: 4 Mio. Euro.
- Die Verbindlichkeiten insgesamt beliefen sich auf 339 Mio. Euro.
- Die Verbindlichkeiten gegenüber Anlegern (Inhaberschuldverschreibungen) summierten sich auf 296 Mio. Euro.
Die Inanspruchnahme der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vorstandes, Aufsichtsrates und des Initiator S. werde geprüft, nachdem die Buchhaltung aufgearbeitet sei, was Jahre dauern könne, so der Insolvenzverwalter. Fraglich sei, ob diese Ansprüche durchgesetzt werden könnten. Ab 01.01.06 gäbe es Infos auf der Website des Insolvenzverwalters, www.feigl.biz. Das Prüfungsergebnis könne dort ebenfalls eingesehen werden, ferner die Halbjahresberichte an das Insolvenzgericht. Zur zu erwartenden Insolvenzquote teilte Herr Rechtsanwalt Dr. Flöther mit, dass die Verfahrenskosten gedeckt seien, die Quotenaussichten aber recht gering sein dürften. Eine konkrete Prognose sei derzeit nicht möglich.
Zu den Stimmrechten auf der Gläubigerversammlung ist festzuhalten: Ausfallgläubiger, d.h. Gläubiger, die Sicherheiten gestellt erhielten, wie Banken z.B. erhielten ein Stimmrecht in Höhe von 80 % der eigenen Forderungen. Schätzforderungen wie die der Bundesagentur für Arbeit, die die Gehälter für die Mitarbeiter vorgestreckt hatte, erhielten ein Stimmrecht in Höhe von 70 % der Forderung. Jeder Gläubiger im übrigen erhielt ein Stimmrecht von 100 % seiner angemeldeten Forderung. Der Insolvenzverwalter wurde in seinem Amt bestätigt, da es keine Gegenvorschläge für seine Abwahl gab.
Es sei nicht bekannt, von wem der Inhalt der Prospekte ausging, so der Insolvenzverwalter. Alle DM-Beteiligungen-AG-Gewinne sind über die WBG an den Initiator S., der über seine J.S. Immobilienbeteiligungen zu 74 Prozent an dem Leipziger unternehmen beteiligt ist, geflossen, wie von Versammlungsteilnehmern mitgeteilt wurde. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen richten sich gegen den Vorstand und noch weitere sechs Personen, so der Insolvenzverwalter. Bei dem LKA Sachsen und dem LKA Bayern seien noch umfangreiche Aktenbestände aus den Durchsuchungen vorhanden, die noch ausgewertet werden müssten. Aus den Beiträgen der Anwesenden ergab sich, dass die Stadt Leipzig ursprünglich einmal 10 % des Grundkapitals der WBG hielt. Ebenfalls soll das Bundesverwaltungsamt einmal 20 % auf einer Aktionärsversammlung präsentiert haben. Dieses spricht für einen typischen Vermögensübergang von Volkseigentum auf den Bund und sodann auf die Stadt Leipzig nach dem VZOG. Ein dreiköpfiger Gläubigerausschuss wurde gebildet, bestehend aus Vertretern der Arealbank, der öffentlichen Hand und der Anleger. Für die Anleger wurde Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin in den Gläubigerausschuss gewählt. Die Funktion des Gläubigerausschusses besteht in der Beratung und Begleitung des Insolvenzverwalters bei komplexen Entscheidungen. Der Bericht des Insolvenzverwalters wurde vom Publikum dankbar angenommen. Gefragt wurde von den Besuchern noch nach der BaFin-Verantwortlichkeit, die – so der Insolvenzverwalter – von der Prüfung nicht ausgeschlossen werde.



RAe Robert, Kempas, Segelken
presserechtlich verantwortlich: RA Wilhelm Segelken
Pelzerstr. 4
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Argentinienklagen - eine Zwischenbilanz
Geduld ist erforderlich
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DM Beteiligungen AG u. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG
Die formellen Fragen der Verjährung korrekt lösen
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MiFID stärkt Anlegerrechte präzise
WpDVerOV tritt am 01.11.2007 in Kraft
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Anwaltshotline 01724107745: Vermögenswerte bei LAM Immobilien- und Beteiligungs AG korrekt sichern
500.000,-- Euro von den Behörden gesichert
(News4Press.com)- Bremen, den 22.04.2007 - Die Fachpresse betonte in der Vergangenheit die Methoden der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG im Zusammenhang mit deren Aktienvertrieb. Ab 2001 gab es Emissionen, wobei amtsbekannte Telefonverkäufer die nicht börsennotierten Unternehmensaktien an gutgläubige Anleger vermittelt haben. Es besteht der Verdacht, dass zahlreiche Privatinvestoren unter Vorsp ...

Phoenix Kapitaldienst GmbH: Insolvenzplan sichert rasche Auszahlungen
Insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren als ein Eilverfahren zu sehen
(News4Press.com)- Bremen, den 20.04.07 - Ein insolvenzrechtliches Beschwerdeverfahren ist zum Glück als ein Eilverfahren zu behandeln: Auf der Gläubigerversammlung in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH vom 19.04.2007 in Frankfurt a. M. wurde der Insolvenzplan bei strahlendem Sonnenschein einvernehmlich angenommen (sofortige Auszahlung von 200 Mio. Euro an die Gläubiger). Die EdW bestätigte die Ent ...

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Siehe auch Weblinks:

Sport Innovationen von GoRelaxed

www.anwalt-a.de

www.anwalt-a.de/html/wbg.html

www.rohde-spaeth.de/2006_06_19.html





RAe Robert, Kempas, Segelken   
Pressemitteilung vom 29.11.2006  18:19:38
[ID 188974 / Wirtschaft]
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