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Pressemitteilung vom 03.03.2006 
[ID 111654 / Vermischtes]
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Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten des SS-Massakers in Distomo

Zum Beschluss vom 15. Februar 2006 ? 2 BvR 1476/03 ? Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten des SS-Massakers in Distomo Die Verfassungsbeschwerde der vier Beschwerdeführer betrifft die Frage der Schadensersatz- und Entschädigungspflicht der Bundesrepublik Deutschland für während der Besetzung Griechenlands im Zweiten Weltkrieg von Angehörigen der deutschen Streitkräfte verübte Vergeltungsmaßnahmen . Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die eine Ersatzpflicht ablehnenden geric


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