(News4Press.com) - Bremen, den 23.04.09 -
1. Mindestdeckung soll auf 100.000,-- erhöht werden - Einigkeit
2. Anlegerentschädigung – Uneinigkeit
3. Grundlegende strukturelle Änderung ist nicht geplant
4. Der Zentrale Kreditausschuss
5. Verband der Auslandsbanken e.V
6. Sachverständiger Prof. Dr. Gehrke
7. BaFin
8. Bundesverband der Wertpapierfirmen übte Kritik
9. Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V
10. Bundesbank
11. Versicherungslösung zu empfehlen?
12. AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
13. White & Case LLP
14. Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
15. EdW
16. Nieding und Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
17. Absonderungs- und Aussonderungsansprüche höchstrichterlich zu klären
Am Mittwoch, dem 22. April 2009, fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages statt. Gegenstand der Sitzung war die geplante Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) und anderer Gesetze. 21 Sachverständige beantworteten zwei Stunden lang Fragen der Abgeordneten zu den geplanten Gesetzesänderungen. Auslöser war der Graumarktfall Phoenix Kapitaldienst GmbH gewesen, der den Beginn einer Kette von Graumarktfällen markiert. Die vorteilhaften Zwischenlösungen in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH und Kaupthing infolge der Initiativen der Geschädigten und staatlicher Unterstützung beflügelten die öffentlichen Aktionen in Sachen Lehman Brothers an zahlreichen Orten in Deutschland erneut.
1. Mindestdeckung soll auf 100.000,-- erhöht werden - Einigkeit
In einem Punkt waren sich die Sachverständigen in der Anhörung im Wesentlichen einig: Eine Erhöhung der Mindestdeckung für Einlagen sei zwingend notwendig. Die Mindestdeckung der Einlagen soll von Juni 2009 an von 20.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro und vom 31. Dezember 2010 an auf 100.000,00 Euro angehoben werden. Auch die Auszahlungsfrist soll auf höchstens 30 Tage verkürzt werden. Abgeschafft werden soll zudem die bisherige Verlustbeteiligung der Anleger in Höhe von zehn Prozent. Insbesondere bei der Einlagensicherung, so betonten mehrere Sachverständige, müssten die Bestimmungen der Änderungsrichtlinie zur EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die dem Gesetzgeber wenig Spielraum lassen, in das EAEG umgesetzt werden.
2. Anlegerentschädigung – Uneinigkeit
Im Gegensatz dazu gingen die Auffassungen zu den geplanten Änderungen zur Anlegerentschädigung weit auseinander. Von einer „gelungenen und effizienten Umsetzung“ (Zentraler Kreditausschuss), einer „sachgerechten Umsetzung in dem zeitlichen Rahmen, der uns möglich ist“ (Deutsche Bundesbank), einer „zügigen und schlüssigen Umsetzung unter der politischen und rechtlichen Vorgaben“ (BaFin) über „gemischte Gefühle“ (Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V.) und „Bauchschmerzen“ (Prof. Gehrke) bis hin zu einem „Schnellschuss“ (Bundesverband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.) sowie „großer Skepsis... und einem rundum misslungenen Gesetzentwurf“ (Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e.V.) reichte das Meinungsspektrum.
Einig waren sich die Sachverständigen über die „traurige Erkenntnis“ (Prof. Dr. Gehrke) dieser öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses: Die Sicherungssysteme sind im Krisenfall überfordert. Bei einer Systemkrise ist auch dieser Gesetzentwurf nicht ausreichend.
3. Grundlegende strukturelle Änderung ist nicht geplant
In eine ähnliche Richtung hatte bereits der Bundesrat plädiert. In seiner Stellungnahme vom 3. April 2009 bat er, eine grundlegende Reform des bestehenden Systems der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zu prüfen. In einer Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 8. April 2009 hatte die Regierung betont, dass Änderungen, die eine Umgestaltung der Struktur der gegenwärtigen Sicherungssysteme in Deutschland zum Ziel hätten, den für dieses Gesetzgebungsvorhaben vorgegebenen engen zeitlichen Rahmen sprengen würde.
Der Gesetzentwurf wird Anfang Mai 2009 noch zweimal im Finanzausschuss beraten, voraussichtlich am 14. Mai 2009 werden die 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages stattfinden.
Im Einzelnen führten die Sachverständigen im Wesentlichen Folgendes aus:
4. Der Zentrale Kreditausschuss
Der Zentrale Kreditausschuss lobte den Gesetzentwurf im Hinblick auf die Einlagensicherung als effiziente Umsetzung und auch hinsichtlich der Anlegerentschädigung als gelungene Umsetzung.
5. Verband der Auslandsbanken e.V
Der Verband der Auslandsbanken e.V. sprach von gemischten Gefühlen. Einerseits sei eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie erforderlich, andererseits gehe der Entwurf im Hinblick auf die Anlegerentschädigung nicht weit genug, insbesondere vor dem Hintergrund des Entschädigungsfalls Phoenix Kapitaldienst GmbH. Viele Mitgliedsunternehmen fänden die Umsetzung ungerecht und auch für die Anleger sei diese nicht optimal, da die Leistungsfähigkeit im Entschädigungsfall nicht gegeben sein könnte. Auch für den Steuerzahler sei der Entwurf problematisch, da ggf. der Staat eintreten müsse. Vielleicht solle man besser einen großen Wurf versuchen. Man sehe aber ein, dass dies wegen des Zeitdrucks später erfolgen solle.
6. Sachverständiger Prof. Dr. Gehrke
Der Sachverständige Prof. Dr. Gehrke sprach bei der Gesamtbewertung von Bauchschmerzen, aber insgesamt von einer richtigen Maßnahme aus der Situation heraus. In der Boomphase würde er sich jedoch ein anderes Gesetz wünschen. Man müsse jetzt aber schnell handeln und ein Signal an die Anleger senden. Zudem bestünden Vorgaben durch die EU-Richtlinie. Wichtig sei schließlich, dass mehr Aufmerksamkeit auf die Risikofrüherkennung gelegt werde.
7. BaFin
Die BaFin betonte ebenfalls, dass eine zügige Umsetzung der EU-Richtlinie erforderlich sei. Auch müsse die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin zu den Sonderbeiträgen umgesetzt werden. Deswegen sei das Gesetz unter den politischen und rechtlichen Vorgaben eine zügige und schlüssige Umsetzung.
8. Bundesverband der Wertpapierfirmen übte Kritik
Der Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e.V. betrachtet das Gesetz mit großer Skepsis. Zunächst bestehe ein Umsetzungszwang nur, soweit es die Einlagensicherung betreffe. In der Eile sei die Anlegerentschädigung nicht darstellbar. Strukturdefizite seien damit nicht endgültig beseitigt. Der Verband sehe gute Chancen, auch dieses Gesetz zu kippen, wie es schon aufgrund des Urteils des Verwaltungsgericht Berlin geschehen ist. Eine wichtige Entscheidung müsse vorgenommen werden: zwischen Instituten, die Zugriff auf Kundengelder haben und solchen, die keinen Zugriff hätten. Ansonsten seien viele Institute überfordert und es entstehe eine scheinbare Sicherheit. Deswegen komme er zu dem Schluss, dass es sich um einen rundum misslungenen Gesetzentwurf handele.
9. Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V
Auch der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. sprach von großen Mängeln und prophezeite, dass die EdW unter der Finanzierungslast Phoenix zusammenbrechen werde. Er war auch der Auffassung, dass die Anlegerentschädigung wegen der Beitragsungerechtigkeit verfassungswidrig sei. Eine kleine Anzahl von Wertpapierhandelsunternehmen würde unverhältnismäßig stark betroffen. Brüssel plane des Weiteren eine Nivellierung, so dass das Anlegerentschädigungsrecht Reparaturmaßnahmen zur Folge haben werde und sei ein Schnellschuss.
10. Bundesbank
Die Bundesbank führte aus, sie sei daran interessiert, dass es leistungs- und tragfähige Sicherungssysteme gebe. Insgesamt sei es aber eine sachgerechte Umsetzung in dem zeitlichen Rahmen, der möglich sei, auch im internationalen Bereich. Allerdings gab auch die Bundesbank zu bedenken, dass die Sicherungseinrichtungen bei einer Systemkrise überfordert sei. Auf Nachfrage musste der Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. einräumen, dass auch er keine fertige Lösung für einen großen Wurf habe. Er könne nur 2 bis 3 Thesen anführen: Man dürfe nicht zu viel versprechen. Außerdem müsse für die Beitragszahler eine Gerechtigkeit herrschen.
11. Versicherungslösung zu empfehlen?
Wer riskante Geschäfte betreibe, müsse auch entsprechend herangezogen werden. Prof. Dr. Bigus sprach sich für eine Vertrauensschadensversicherung aus.
12. AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. optierte dafür, dass die Finanzportfolioverwalter nicht mehr in der EdW sein müssten. Die Lösung sei in der Tat die Vertrauensschadenspflichtversicherung. Ein Problem sei ferner, dass die Mitglieder Prozesse gegen die EdW gewinnen würden, weswegen die EdW die Gerichtskosten trage müsse. Letztlich seien die Mitglieder wieder zur Zahlung gezwungen.
13. White & Case LLP
White & Case LLP führte aus, dass die Beitragspflicht grundsätzlich auch vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Lediglich bei den Sonderbeiträgen sei die hinreichende Bestimmtheit vom Verwaltungsgericht Berlin angezweifelt worden. Deswegen trage der zweite Teil des Gesetzes diesem Umstand Rechnung, da eine Obergrenze und Regelungen für Kredite eingeführt wurden. Den Anforderungen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei damit genügt. Insbesondere liege eine verhältnismäßige Sonderregelung vor. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) vertrat die Auffassung, dass die gesetzliche Regelung eine Sicherheit mit ausreichender Finanzierungsgrundlage ermögliche. Der Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH stelle eine besondere Herausforderung dar. Es entstünden immer Probleme, wenn der größte Beitragszahler ausscheide. Insgesamt stehe die EdW auf sicheren Beinen, die für mögliche Verfahren gut gerüstet seien.
14. Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. meinte, er sei der klassische Verband, der keine Schäden verursacht habe und verursachen werde. Das sei keine sachgerechte Zuordnung. Die Haftung für Altfälle sei nicht sachgerecht. Der ZKA sowie die Deutsche Bundesbank hielten die Prüfungsregeln des § 9 EAEG (neu) für ausreichend. Prof. Gehrke führte aus, dass bei Phoenix letztlich alle Sicherungssysteme keinen Aufschluss gegeben hätten. Es sei nicht entscheidend, wer prüfe. Wichtig sei, dass die Prüfer möglichst viele Risikofälle erkennen und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts senken würden.
15. EdW
Die EdW führte aus, dass keine dritte Aufsichtsinstanz neben der Bundesbank und der BaFin geschaffen werden solle. Vor krimineller Energie sei man nicht geschützt. Herr Moretti (Italien) vom European Forum of Deposit Insures merkte zunächst an, dass der Ursprung des Bankensystems im Jahre 1472 in Italien begonnen habe. Mit der Krise habe Italien hingegen nichts zu tun. In nicht allen Krisen sei eine absolute Sicherheit zu schaffen. Deutschland werde gerade im Bereich des Bankensektors aus dem europäischen Raum mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.
16. Nieding und Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
RA Klaus Nieding von Nieding und Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft wies darauf hin, dass das Übel nicht an den Wurzel gepackt werde. Eine Leistungsfähigkeit sei nicht erkennbar, vielmehr sei das Gegenteil der Fall, da eine Deckelung eingeführt worden sei. Er könne nicht erkennen, wie die Lücke geschlossen werden solle, wenn ein Beitragszahler ausfalle. Im Hinblick auf die mögliche Abwanderung der Unternehmen aus der EdW nannte die EdW folgende Zahlen: Am Tag des Entschädigungsfalles habe es 770 beitragspflichtige Unternehmen gegeben, heute 790. Eine Rotation von 60 bis 80 Unternehmen gebe es in jedem Jahr. Die BaFin fügte hinzu, dass der Abwanderungsbewegung mit der 12monatigen Nachhaftung begegnet werde. Insgesamt merkte der ZKA an, dass die Struktur auch vor Gericht bestätigt worden sei, die Struktur auch gängig in Europa sei, aber Sicherungssysteme für Systemkrisen nicht geeignet seien. Positiv sei ferner, so die Deutsche Bundesbank, dass die Beiträge schon ex-ante eingezogen würden. Prof. Gehrke führte im weiteren Verlauf die schon oben erwähnte traurige Erkenntnis an, dass Sicherungssysteme im Krisenfall nicht sicher seien. Die Systeme seien für Ausnahmesituation nicht ausgerichtet. In bessere Zeiten müsse unbedingt ein Kapitalstock aufgebaut werden.
17. Absonderungs- und Aussonderungsansprüche höchstrichterlich zu klären
Die EdW äußerte die Hoffnung, dass die Frage der Absonderungs- und Aussonderungsansprüche bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH höchstrichterlich geklärt und Sicherheit hergestellt werde. Über 2.500 Entschädigungen sei bislang entschieden worden, Ende 2009 sollen über 9.000-10.000 Anleger eine Teilentschädigung erhalten haben im Volumen von 45 bis 50 Mio. Euro. Das werde man 24 bis 30 Monate fortsetzen (Autor RA
Tim Brinkmann).
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen (Kapitalanlagerecht). Die Kanzlei nimmt bundesweit einen der führenden Plätze bei der gerichtlichen Vertretung von geschädigten Privatanlegern auf dem Grauen Kapitalmarkt ein.
Rechtsanwälte Robert, Kempas,
Wilhelm Segelken
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